Warum sich die Wartung lohnt – für Stromkosten, Garantie und Sicherheit –, steht im Beitrag Was die Wartung bringt und wovor sie schützt. Hier geht es um den Rhythmus und die Vorgaben. Wer eine Wärmepumpe betreibt, liest im Netz sehr unterschiedliche Aussagen. Die einen schreiben von einer „Prüfpflicht ab 3 kg Kältemittel“, die anderen von einem „Wärmepumpen-Check für alle“. Beides stimmt für ein typisches Einfamilienhaus nicht. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt des Gebäudeenergiegesetzes von 2024. Wir ordnen ein, welche Pflichten es heute tatsächlich gibt, und wie oft eine Wartung trotzdem sinnvoll ist.

Ist die Wartung einer Wärmepumpe Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wartung gibt es für Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht. Verbindliche Vorgaben ergeben sich aus drei Quellen, und jede davon greift nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz: die allgemeine Wartungspflicht nach § 60 ohne festes Intervall, dazu die Betriebsprüfung nach § 60a nur für größere Gebäude.
  • EU-F-Gase-Verordnung: Dichtheitskontrollen, wenn die Anlage genug fluoriertes Kältemittel enthält.
  • Herstellergarantie: Das ist kein Gesetz, sondern eine Vertragsbedingung. Für viele Eigentümer ist sie die wichtigste Vorgabe.

Was verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz von Betreibern?

Nach § 60 müssen Betreiber die Anlagenteile, die den Wirkungsgrad der Heizung wesentlich beeinflussen, „regelmäßig“ warten und instand halten lassen, ein konkretes Intervall schreibt die Vorschrift aber nicht vor. Wörtlich heißt es, solche Komponenten seien „vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten“. Für die Arbeiten verlangt das Gesetz Fachkunde.

Das GModG wurde am 28.07.2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226), seine erste Stufe gilt seit dem 29.07.2026. Die öffentlich diskutierten Änderungen betreffen vor allem die Heizungsregeln: Die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen, mehr dazu im Beitrag zu Förderung und GModG. Die Betreiberpflichten stehen nach allem, was wir prüfen konnten, weiter unter den bekannten Paragrafennummern. Hinweise auf eine Streichung von § 60 haben wir in den ausgewerteten Zusammenfassungen nicht gefunden. Den amtlichen Volltext in der neuen Fassung konnten wir allerdings nicht einsehen.

Eigentümer dürfen nach dieser Vorschrift grundsätzlich selbst warten, wenn sie die nötigen Kenntnisse haben. Für Arbeiten am Kältekreis gelten jedoch eigene Regeln, siehe unten. Was du als Laie gefahrlos selbst übernehmen kannst, beschreibt der Beitrag Wärmepumpe selbst warten.

Gilt der Wärmepumpen-Check nach § 60a auch für mein Einfamilienhaus?

Nein. Die Betriebsprüfung nach § 60a betrifft Wärmepumpen, die ab 2024 in Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eingebaut wurden. Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausgenommen. Die Prüfung ist nach einer vollständigen Heizperiode fällig, spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme. Dabei werden unter anderem der hydraulische Abgleich, die Regelparameter wie die Heizkurve und die Jahresarbeitszahl (JAZ) kontrolliert. Die JAZ gibt an, wie viel Wärme die Anlage über ein Jahr pro Kilowattstunde Strom liefert. Empfohlene Optimierungen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen.

Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bleibt die Pflicht unter dem GModG bestehen, das Verfahren wurde aber „gestrafft“. Welche Details sich genau geändert haben, ist in den Quellen noch nicht einheitlich beschrieben. Nach dem GEG 2024 musste die Prüfung ohne Fernüberwachung alle fünf Jahre wiederholt werden. Eine Fachpublikation (Stand 08/2026) schreibt, dass nach neuer Fassung ein Wartungsvertrag oder eine Fernüberwachung die Prüfung vollständig ersetze, und nennt dafür den 01.01.2027 als Geltungsbeginn. Das amtliche Infoportal erwähnt dagegen nur, dass ein Wartungsvertrag oder eine Fernüberwachung von der Wiederholungsprüfung befreit. Beide Aussagen konnten wir nicht am Gesetzestext prüfen. Vermieter und Eigentümergemeinschaften sollten die aktuelle Fassung deshalb mit ihrem Fachbetrieb oder der Hausverwaltung abgleichen.

Wann ist eine Dichtheitskontrolle nach F-Gase-Verordnung Pflicht?

Eine Dichtheitskontrolle ist nach der Verordnung (EU) 2024/573 Pflicht, sobald eine Anlage fluorierte Kältemittel mit mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent enthält. Bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Geräten liegt die Schwelle bei 10 Tonnen. Hermetisch geschlossen heißt: Die Bauteile sind dauerhaft verbunden, etwa verlötet oder verschweißt, und die Leckrate liegt unter 3 Gramm pro Jahr.

Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus der Füllmenge in Kilogramm mal dem Treibhauspotenzial des Kältemittels. Dieses Treibhauspotenzial heißt GWP (Global Warming Potential) und gibt an, wie stark ein Stoff im Vergleich zu CO2 zur Erderwärmung beiträgt. Die Füllmenge deiner Anlage steht auf dem Typenschild.

Auch private Hausbesitzer sind dabei in der Pflicht. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt klar, dass als Betreiber im Sinne der Verordnung auch Eigentümer gelten, „z.B. Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe oder Klimaanlage“. Liegt die Anlage über der Schwelle, ist bei 5 bis unter 50 Tonnen CO2-Äquivalent jährlich eine Kontrolle fällig. Mit einem Leckage-Erkennungssystem reicht eine Kontrolle alle 24 Monate. Die Kontrollen und nachgefüllten Mengen sind zu dokumentieren, die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Ab welcher Füllmenge eine Dichtheitskontrolle Pflicht ist (Verordnung (EU) 2024/573, Stand 09/2026)
KältemittelGWPPflicht ab (nicht hermetisch)Pflicht ab (hermetisch geschlossen)
R410A2.0882,40 kg4,79 kg
R326757,41 kg14,81 kg
R290 (Propan)0,02keine Pflicht (kein F-Gas)keine Pflicht (kein F-Gas)

Die Kilogramm-Werte stammen vom Umweltbundesamt, die GWP-Werte für R410A und R32 vom Bundesfachverband des Kälte-Klima-Handwerks. Für Propan verwendet die Verordnung laut dem Fachportal cci Dialog einen GWP von 0,02. In älteren Quellen steht noch der frühere Wert von 3.

Was heißt das für typische Wärmepumpen im Einfamilienhaus?

Die meisten aktuellen Geräte für Einfamilienhäuser liegen unter der Schwelle. R32-Wärmepumpen enthalten nach Angaben eines Fachportals meist 1 bis 2 kg Kältemittel, das sind etwa 0,7 bis 1,4 Tonnen CO2-Äquivalent. Das ist deutlich weniger als die 5 Tonnen, ab denen eine Kontrolle Pflicht wird. Die genaue Menge steht auf dem Typenschild. Anders kann es bei älteren oder größeren Split-Geräten mit R410A aussehen: Hier greift die Pflicht schon ab 2,40 kg Füllmenge. Welche Kältemittel die gängigen Modelle verwenden, zeigt unser Markenvergleich.

Propan (R290) ist kein fluoriertes Treibhausgas, deshalb gelten die Dichtheitskontrollen der F-Gase-Verordnung dafür nicht. Weil Propan brennbar ist, gelten für Aufstellung und Arbeiten am Kältekreis aber eigene Sicherheitsanforderungen.

Wer darf am Kältekreis arbeiten?

Installation, Wartung, Reparatur und Dichtheitskontrolle von Wärmepumpen mit F-Gasen dürfen nur zertifizierte Personen in zertifizierten Betrieben übernehmen. In Deutschland ist das über die Chemikalien-Klimaschutzverordnung umgesetzt. Nach der neuen Verordnung gelten Zertifikate sieben Jahre. Ob für Arbeiten an reinen Propan-Geräten ein Zertifikat gesetzlich vorgeschrieben ist, beschreiben die Quellen nicht eindeutig. In jedem Fall sollten nur Fachleute mit passender Sachkunde am Kältekreis arbeiten, bei Propan zusätzlich mit einer Schulung für brennbare Kältemittel. Kältemittel nachfüllen oder Leitungen öffnen ist für Laien tabu.

Welche Aussagen zur Wartungspflicht sind veraltet?

Die im Netz verbreitete „Prüfpflicht ab 3 kg Kältemittel“ stammt aus der alten EU-Verordnung 842/2006 und gilt so nicht mehr. Heute zählt nicht das Gewicht, sondern das CO2-Äquivalent. Auch andere Aussagen halten sich hartnäckig:

  • „Jede neue Wärmepumpe muss nach zwei Jahren geprüft werden.“ Falsch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Pflicht nach § 60a gilt nur ab sechs Wohneinheiten.
  • „Ohne jährliche Wartung verstößt du gegen das Gesetz.“ Ein festes Jahresintervall nennt das Gesetz nicht. Die jährliche Wartung verlangen vor allem die Garantiebedingungen.
  • „Das GEG verlangt …“ Seit dem 29.07.2026 gilt das GModG. Die 65-Prozent-Regel und § 71 sind entfallen.
  • „Propan-Wärmepumpen brauchen eine Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung.“ Nein, R290 ist kein F-Gas.

Wie oft sollte man eine Wärmepumpe warten lassen?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die mechanischen Bauteile „jährlich bis alle zwei Jahre“ kontrollieren zu lassen (Stand 04/2026). Der Verband Wohnen im Eigentum nennt je nach Typ ein bis drei Jahre: Luft-Wasser-Wärmepumpen besser jährlich, Erdwärmepumpen oft alle zwei Jahre. Hersteller wie Viessmann und Bosch empfehlen je nach Modell ein bis zwei bzw. ein bis drei Jahre.

Nach unserer Einschätzung ist für die meisten Haushalte diese Faustregel sinnvoll: Luft-Wasser-Wärmepumpen jährlich warten lassen, vor allem solange eine Garantie läuft. Bei Erdwärmeanlagen kann nach Ablauf der Garantie ein Rhythmus von zwei Jahren reichen, wenn die Anlage unauffällig läuft. Den Termin legst du am besten in den Sommer oder Frühherbst, dann ist die Anlage vor der Heizperiode geprüft. Was der Fachbetrieb dabei im Einzelnen kontrolliert, zeigt unsere Wartungs-Checkliste.

Ein Grund für regelmäßige Wartung ist die Effizienz. In einem Feldtest des Fraunhofer ISE mit Wärmepumpen in älteren Einfamilienhäusern lagen die Jahresarbeitszahlen weit auseinander. Entscheidend waren vor allem der energetische Zustand des Gebäudes und die Vorlauftemperatur, also die Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern fließt. Eine Wartung mit Blick auf Heizkurve und Einstellungen kann hier helfen, siehe Wärmepumpe optimieren.

Für die meisten Eigentümer schreibt nicht das Gesetz, sondern die Garantie den Wartungsrhythmus vor.Einordnung der Redaktion

Verliere ich ohne Wartung die Garantie?

Bei verlängerten Herstellergarantien ist das oft der Fall, denn sie setzen meist eine nachgewiesene jährliche Wartung voraus. Buderus erlaubt bei der 5-Jahres-Systemgarantie höchstens 16 Monate zwischen zwei Wartungen. Viessmann verlangt für die 5-Jahres-Garantie über die ViCare-App die „Durchführung und Nachweis der jährlichen Inspektion und Wartung“. Bei Vaillants kostenpflichtiger GarantiePLUS erweitert ist die jährliche Wartung Teil der Garantie. Bewahre das Wartungsprotokoll deshalb gut auf, denn es ist dein Nachweis.

Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung des Installationsbetriebs. Welche Bedingungen die einzelnen Programme genau haben und was eine Wartung kostet, vergleichen wir im Beitrag Wartungskosten und Garantie.

Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Wärmepumpe jedes Jahr warten lassen?

Gesetzlich nicht, wenn sie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus steht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt eine regelmäßige Wartung ohne festes Intervall. Viele Herstellergarantien setzen aber eine jährliche Wartung voraus, bei Buderus höchstens 16 Monate zwischen zwei Terminen.

Gilt die Prüfpflicht ab 3 kg Kältemittel noch?

Nein. Die 3-kg-Grenze stammt aus der alten EU-Verordnung 842/2006. Nach der Verordnung (EU) 2024/573 zählt das CO2-Äquivalent: Eine Dichtheitskontrolle ist ab 5 Tonnen Pflicht, bei hermetisch geschlossenen Geräten ab 10 Tonnen. Das entspricht 2,40 kg R410A oder 7,41 kg R32.

Braucht eine Propan-Wärmepumpe (R290) eine Dichtheitsprüfung?

Nach der F-Gase-Verordnung nicht, weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist. Da Propan brennbar ist, sollten Arbeiten am Kältekreis trotzdem nur Fachleute mit Sachkunde für brennbare Kältemittel übernehmen.

Betrifft der Wärmepumpen-Check nach § 60a mein Einfamilienhaus?

Nein. Die Betriebsprüfung nach § 60a gilt nur für Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, die ab 2024 eingebaut wurden. Das bleibt auch unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz so.

Darf ich meine Wärmepumpe selbst warten?

Einfache Arbeiten wie das Freihalten und vorsichtige Reinigen des Außengeräts oder das Ablesen des Anlagendrucks kannst du selbst übernehmen. Arbeiten am Kältekreis sind zertifizierten Fachleuten vorbehalten. Verlängerte Herstellergarantien verlangen einen Wartungsnachweis, etwa nach den Vorgaben der Serviceanleitung. Diesen Nachweis liefert in der Praxis das Protokoll eines Fachbetriebs.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Wartung?

Am besten im Sommer oder Frühherbst. Dann ist die Anlage vor Beginn der Heizperiode geprüft. Nach unserer Einschätzung sind Termine außerhalb der Heizsaison zudem oft leichter zu bekommen.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.09.2026. Der amtliche Wortlaut der §§ 60 und 60a in der Fassung des GModG lag der Redaktion bei Redaktionsschluss nicht vor. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen deines Herstellers. Klarwärme ersetzt keine Rechtsberatung.