Liegt in deiner Straße ein Wärmenetz oder ist eines geplant, lautet die Frage beim Heizungstausch: selbst eine Wärmepumpe einbauen oder Wärme vom Versorger beziehen? Beide Wege werden gefördert, unterscheiden sich aber bei Kosten, Vertragsbindung und Kontrolle über den Preis.

Was ist der Unterschied zwischen Wärmepumpe und Fernwärme?

Bei Fernwärme wird die Wärme zentral erzeugt und über gedämmte Rohre ins Haus geliefert, bei der Wärmepumpe entsteht sie im eigenen Haus.

Die Wärmepumpe holt mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Im Feldtest des Fraunhofer ISE erreichten Luft/Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden im Mittel eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,4.

Wie klimafreundlich Fernwärme ist, hängt vom Netz ab. Bundesweit stammte die Fernwärme 2025 nach vorläufigen Zahlen von BDEW und Destatis zu 49,3 % aus Erdgas und zu 11,5 % aus Kohle. Erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme kamen zusammen auf 34,4 %, etwas weniger als 2024 (reduco).

Wie schneiden Wärmepumpe und Fernwärme im direkten Vergleich ab?

Alle Werte sind Richtwerte, dein Netz kann deutlich abweichen.

Wärmepumpe und Fernwärme im Vergleich (Stand 09/2026)
KriteriumLuft/Wasser-WärmepumpeFernwärme
Anschaffung inkl. Einbaumeist 18.000–28.000 € (42watt)Anschluss und Übergabestation 5.000–15.000 € (42watt), laut stromvergleich.de 5.000–25.000 €, vor allem abhängig von der Entfernung zur Leitung
EnergiepreisWärmepumpentarif mit separatem Zähler im Schnitt 24 ct/kWh, ohne separaten Zähler 31,5 ct/kWh (Verbraucherzentrale NRW, 03/2026)Mischpreis 15,6 ct/kWh, meist 12,5–17,5 ct/kWh (AGFW, 01.04.2026)
Grundpreisrund 140 € im Jahr beim Tarif mit separatem Zähler (Verbraucherzentrale NRW)200–800 € im Jahr (42watt)
EffizienzJAZ im Bestand im Mittel 3,4 (Fraunhofer ISE)hängt von Erzeugung und Netz ab, keine Jahresarbeitszahl vergleichbar
AnbieterwechselStromanbieter frei wählbarnicht möglich, Netzbetreiber ist zugleich Lieferant
Vertragsbindungkeine an die Heizung gebundenebis zu 10 Jahre, Verlängerung um je 5 Jahre (§ 32 AVBFernwärmeV)
PreisänderungenStromtarif kündbar, Wechsel möglichüber Preisänderungsklausel im Vertrag (§ 24 AVBFernwärmeV)
PlatzbedarfAußengerät, Innengerät, meist Speichernur Übergabestation
Wartungmeist 150–350 € im Jahr (Klarwärme-Recherche)gering, Übergabestation
Eigener Solarstrom nutzbarjanein
KfW-Grundförderung30 %30 %
Verfügbarkeitfast überallnur wo ein Netz liegt

Muss ich mich an die Fernwärme anschließen lassen?

Nur wenn deine Gemeinde einen Anschluss- und Benutzungszwang per Satzung beschlossen hat, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Dabei darf sich die Kommune laut § 109 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (früher GEG) auch auf den Klima- und Ressourcenschutz berufen. Ob es so eine Satzung gibt, weiß deine Stadtverwaltung.

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die frühere 65-%-Regel für neue Heizungen ist entfallen. Eine Wärmepumpe ist also auch im geplanten Fernwärmegebiet erlaubt, solange keine Satzung etwas anderes vorschreibt.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?

Der Wärmeplan zeigt, in welchen Gebieten deiner Gemeinde künftig ein Wärmenetz geplant ist und wo Hausbesitzer eher selbst heizen sollen. Eine Pflicht für dich ergibt sich daraus nicht. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Plan bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere haben bis zum 30.06.2028 Zeit (§ 4 Wärmeplanungsgesetz). Laut ADAC ist der Heizungstausch seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vollständig von der Wärmeplanung entkoppelt.

Ein Blick in den Plan lohnt sich trotzdem. In München zum Beispiel schließt das städtische Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude laut seiner Richtlinie den Zuschuss für eine Luft-Wärmepumpe aus, wenn am Gebäude Fernwärme vorhanden oder möglich ist. Regionale Details findest du unter Regionen, etwa für Bayern.

Wie werden Fernwärmepreise festgelegt und wer kontrolliert sie?

Der Versorger legt die Preise selbst fest und passt sie über eine Preisänderungsklausel an. Diese muss nach § 24 AVBFernwärmeV die Kostenentwicklung des Versorgers und die Lage auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen und verständlich sein.

Einen Anbieterwechsel wie beim Strom gibt es nicht, weil Netz und Lieferung in einer Hand liegen. Die Bundesregierung hat deshalb am 26.08.2026 Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen:

  • eine bundesweite Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde, die Preise nachträglich prüft,
  • eine Preistransparenzplattform, auf der alle Versorger Preise und Tarife veröffentlichen,
  • eine Schlichtungsstelle für Verbraucher beim Bundeswirtschaftsministerium,
  • ein Sonderkündigungsrecht nur noch, wenn das Netz noch nicht ausreichend auf klimafreundliche Wärme umgestellt ist, gegen Ersatz der Kosten, die der Versorger eigens für deinen Anschluss hatte,
  • das Recht, eine zu groß bemessene Anschlussleistung in den ersten drei Vertragsjahren anpassen zu lassen. Ob das auch nach jeder Verlängerung gilt, ist laut senercon offen.

Das sind bisher nur Pläne, die das heutige Kündigungsrecht nach § 3 AVBFernwärmeV (siehe unten) einschränken könnten. Laut senercon wird ein Gesetzentwurf im vierten Quartal 2026 erwartet, gelten dürfte das Gesetz frühestens 2027.

Wie lange bin ich an einen Fernwärmevertrag gebunden?

Höchstens zehn Jahre, danach verlängert sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch um jeweils fünf Jahre. Kündigen musst du schriftlich und spätestens neun Monate vor Ablauf (§ 32 AVBFernwärmeV).

Zwei Ausstiegswege gibt es schon heute (§ 3 AVBFernwärmeV):

  • Einmal im Jahr darfst du die vereinbarte Wärmeleistung um bis zu 50 % senken, mit vier Wochen Frist zum Monatsende und ohne Begründung. Das senkt den Grundpreis, etwa nach einer Dämmung.
  • Wenn du auf erneuerbare Energien umsteigst, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe, kannst du die Leistung stärker senken oder den Vertrag mit zwei Monaten Frist kündigen. Du musst den Umstieg nachweisen.

Wird der Fernwärme-Anschluss gefördert?

Ja, der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz ist im KfW-Programm 458 förderfähig, mit 30 % Grundförderung wie bei der Wärmepumpe. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € können zusätzlich den Einkommensbonus von 10 bis 40 % bekommen. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €.

Wer selbst im Haus wohnt und eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzt, etwa eine Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Ob er beim Netzanschluss immer greift, klärst du im Zweifel mit der KfW. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, in der Einkommensstufe mit 40 % Bonus 80 %. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €, ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €.

Für Wärmepumpen soll die Grundförderung im ersten Quartal 2027 auf 15 % sinken. Für den Netzanschluss nennen die bisherigen Quellen keine Absenkung. Alle Details stehen im Artikel zur Förderung 2026, deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus.

Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.

Zur Energieberatung

Was ist günstiger: Wärmepumpe oder Fernwärme?

Im Betrieb ist oft die Wärmepumpe günstiger, in der Anschaffung meist die Fernwärme. Entscheidend sind Netz, Stromtarif und Effizienz. Aktuelle Preise findest du auf der Seite Energiepreise.

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

Das folgende Beispiel nutzt Durchschnittswerte und ist keine Prognose für dein Haus. Angenommen wird ein Wärmebedarf von 18.000 kWh im Jahr für Heizung und Warmwasser. Für die Wärmepumpe setzen wir eine JAZ von 3,0 an, also etwas unter dem Feldtest-Mittel von 3,4. Für die Fernwärme nehmen wir den AGFW-Mischpreis von 15,6 ct/kWh brutto. Er gilt für den Musterfall Mehrfamilienhaus (160 kW, 288.000 kWh im Jahr). In einem Einfamilienhaus fällt der Grundpreis pro Kilowattstunde stärker ins Gewicht, der Preis kann also höher liegen. Spätere Preisänderungen sind nicht enthalten.

Beispiel: jährliche Kosten bei 18.000 kWh Wärmebedarf (Preise veröffentlicht 03–07/2026)
PositionWärmepumpe (JAZ 3,0)Fernwärme
Energiebedarf6.000 kWh Strom18.000 kWh Wärme
Energiekosten6.000 × 24 ct = 1.440 € plus 140 € Grundpreis = 1.580 €18.000 × 15,6 ct = 2.808 € (Mischpreis)
Wartungrund 250 €nicht eingerechnet
Summe pro Jahrrund 1.830 €rund 2.810 €

In diesem Beispiel spart die Wärmepumpe rund 980 € im Jahr. Die Annahmen entscheiden aber viel. Zahlst du nur 12,5 ct/kWh für Fernwärme, sinken die Kosten auf rund 2.250 €. Mit einem Wärmepumpentarif ohne separaten Zähler (laut Verbraucherzentrale NRW im Schnitt 31,5 ct/kWh, kein zusätzlicher Grundpreis angesetzt) kostet die Wärmepumpe rund 2.140 €, beide liegen dann nah beieinander.

Dazu kommt die Anschaffung: Nach den Spannen oben ist eine Wärmepumpe meist mehrere tausend Euro teurer als ein Fernwärme-Anschluss. Auch nach Förderung muss die Ersparnis im Betrieb diesen Unterschied erst ausgleichen. Mit eigenen Zahlen rechnest du im Kostenrechner.

Wie unabhängig bin ich mit Wärmepumpe oder Fernwärme?

Mit einer Wärmepumpe bist du deutlich unabhängiger, weil du den Stromanbieter wechseln und mit einer Photovoltaikanlage einen Teil des Stroms selbst erzeugen kannst.

Bei Fernwärme hängt dein Preis an einem Versorger und dessen Brennstoffmix. Weil rund die Hälfte der Fernwärme aus Erdgas stammt, können steigende Gaspreise auch bei dir ankommen. Dafür musst du dich um fast nichts kümmern.

Für wen lohnt sich was?

Fernwärme passt gut, wenn das Netz schon vor deinem Haus liegt, wenig Platz für ein Außengerät da ist und dein Versorger transparente Preise hat. Die Wärmepumpe passt meist besser, wenn du langfristig Kosten sparen willst, eine Photovoltaikanlage hast oder planst und dich nicht für viele Jahre an einen Anbieter binden möchtest.

Hol dir am besten beides: das Angebot des Versorgers mit Preisblatt und Vertragsentwurf und ein Wärmepumpen-Angebot mit Heizlastberechnung. Ob dein Haus passt, prüfst du mit der Wärmepumpen-Auslegung und dem Wärmepumpen-Check. Weitere Vergleiche findest du unter Wärmepumpe oder Gasheizung und Wärmepumpe oder Pelletheizung.

Häufige Fragen

Gibt es eine Pflicht, sich an die Fernwärme anzuschließen?

Nicht bundesweit. Eine Pflicht entsteht nur durch eine kommunale Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang, nicht durch den Wärmeplan.

Darf ich eine Wärmepumpe einbauen, obwohl Fernwärme geplant ist?

Ja, solange keine Satzung den Anschluss vorschreibt. Ist ein Anschluss per kommunaler Entscheidung vorgesehen, fördert die KfW aber nur den Netzanschluss.

Kann ich meinen Fernwärmevertrag kündigen, wenn ich eine Wärmepumpe einbaue?

Ja. Nach § 3 AVBFernwärmeV kannst du beim belegten Umstieg auf erneuerbare Energien mit zwei Monaten Frist kündigen. Die Bundesregierung plant, dieses Recht einzuschränken.

Was kostet Fernwärme pro Kilowattstunde?

Laut AGFW im Mittel 15,6 ct/kWh brutto (Mehrfamilienhaus, 01.04.2026), meist 12,5 bis 17,5 ct/kWh.

Wer kontrolliert die Fernwärmepreise?

Eine eigene Preisaufsicht gibt es bisher nicht. Die Bundesregierung plant sie laut Eckpunkten vom 26.08.2026, das Gesetz steht noch aus.

Wird der Fernwärme-Anschluss gefördert?

Ja, im KfW-Programm 458 mit 30 % Grundförderung plus möglichen Boni, zusammen bis zu 70 %, in der Einkommensstufe mit 40 % Bonus 80 %.

Alle Preise sind Durchschnittswerte mit angegebenem Stand, die Beispielrechnung ersetzt kein Angebot. Rechtliche Angaben entsprechen dem Stand 16.09.2026 und ersetzen keine Rechtsberatung. Klarwärme erhält für diesen Vergleich keine Vergütung von Herstellern oder Versorgern.