Förder-Countdown
Alle Stichtage- –TageKältemittel · 01.01.2027F-Gase-Verordnung: strengere Kältemittel-Grenze für neue Monoblock- und kleine Split-WärmepumpenNeue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) ab 150 mehr enthalten. Damit fallen etwa neue Geräte mit R32 (GWP 675) weg; für kleine Monoblock-Geräte gibt es bei besonderen Sicherheitsanforderungen eine Ausnahme bis GWP 750. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.
- –TageFörderung · voraussichtlich Q1/2027Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung der KfW 458 für Wärmepumpen von 30 auf 15 % der förderfähigen Kosten. Einen genauen Tag nennen die Quellen nicht; der 01.01.2027 ist nur der frühestmögliche Termin.
- –TageFörderung · voraussichtlich Q1/2027Start Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EUZeitgleich mit der Kürzung der Grundförderung soll ein Bonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU starten. Genauer Starttag und Nachweisregeln sind noch offen.
- –TageCO₂-Preis · voraussichtlich Q1/2027CO2-Preis 2027: Korridor 55 bis 65 € je Tonne geplantWeil der EU-Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) erst 2028 startet, soll der nationale CO2-Preis 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne bleiben. Das Kabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden.
- –TageFörderung · 01.02.2027Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 16 auf 12 %. Wer ihn noch voll mitnehmen will, muss den Antrag bis 31.01.2027 stellen.
- –TageFörderung · 01.02.2027Förderfähige Kosten sinken auf 27.250 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 auf 27.250 €. Danach geht er jeweils zum 01.02. und 01.08. um weitere 750 € zurück.
- –TageFörderung · 01.08.2027Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 8 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 12 auf 8 %.
- –TageFörderung · 01.08.2027Förderfähige Kosten sinken auf 26.500 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 26.500 €.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q3/2027Frist Heizungsprüfung in Häusern ab sechs WohnungenIn Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen müssen Heizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, bis September 2027 überprüft und optimiert sein. Wärmepumpen sind ausgenommen.
- –TageKältemittel · 01.01.2028Förderung nur noch für Wärmepumpen mit natürlichem KältemittelAb 01.01.2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Isobutan, Ammoniak, CO2 oder Wasser.
- –TageCO₂-Preis · voraussichtlich Q1/2028Start des EU-Emissionshandels für Gebäude (ETS 2)Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden startet 2028 statt 2027. Danach bildet sich der CO2-Preis am Markt; Preissteigerungen werden ab 2028 erwartet, verlässliche Prognosen gibt es nicht.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2028Vermieter tragen Kosten neuer Öl- und Gasheizungen mitAb 2028 müssen Vermieter bei neu eingebauten Öl- und Gasheizungen die Hälfte der CO2-Kosten tragen, bei Gasheizungen zusätzlich die Hälfte der Netzentgelte.
- –TageFörderung · 01.02.2028Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 4 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 8 auf 4 %.
- –TageFörderung · 01.02.2028Förderfähige Kosten sinken auf 25.750 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 25.750 €.
- –TageFörderung · 01.08.2028Klimageschwindigkeitsbonus entfälltFür Anträge ab diesem Tag gibt es keinen Bonus mehr für den Austausch einer alten fossilen Heizung.
- –TageFörderung · 01.08.2028Förderfähige Kosten sinken auf 25.000 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 25.000 €.
- –TageGesetz · 31.12.2028§ 14a: Alte Netzentgelt-Rabatte laufen ausWärmepumpen, die schon vor 2024 ein reduziertes Netzentgelt nach alter Regel hatten, behalten es bis 31.12.2028. Anlagen über 4,2 kW wechseln am 01.01.2029 automatisch in die neue Regelung mit Wahl zwischen Modul 1, 2 und 3; bei Anlagen bis 4,2 kW enden Steuerung und Rabatt ersatzlos.
- –TageKältemittel · 01.01.2029F-Gase-Verordnung: Grenze für große Split-WärmepumpenNeue Split-Wärmepumpen über 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 750 mehr enthalten. Für Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW gilt ab diesem Jahr die Grenze GWP 150.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2029Biotreppe: neue Öl- und Gasheizungen brauchen 10 % Bio-AnteilWer nach dem 29.07.2026 eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut hat, muss ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl einsetzen. Vermieter tragen ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten dafür, begrenzt auf die ersten 30 % Bio-Anteil.
- –TageFörderung · 01.02.2029Förderfähige Kosten sinken auf 24.250 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 24.250 €.
- –TageFörderung · 01.08.2029Förderfähige Kosten sinken auf 23.500 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 23.500 €.
- –TageKältemittel · 01.01.2030F-Gase-Verordnung: Grenze für große Monoblock-WärmepumpenNeue Monoblock-Wärmepumpen über 50 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 150 mehr enthalten.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2030Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 15 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2030 mit mindestens 15 % erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
- –TageFörderung · 01.02.2030Förderfähige Kosten sinken auf 22.750 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 22.750 €.
- –TageFörderung · 01.08.2030Förderfähige Kosten sinken auf 22.000 €Mit der letzten Stufe liegt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit bei 22.000 €.
- –TageFörderung · 31.12.2030Heizungsförderung läuft ausNach Angaben der Verbraucherzentrale endet die Heizungsförderung der KfW mit Ablauf des 31.12.2030. Ob danach ein Nachfolgeprogramm kommt, ist offen.
- –TageKältemittel · 01.01.2032F-Gase-Verordnung: kleine Monoblock-Wärmepumpen nur noch mit natürlichem KältemittelNeue Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen gar keine fluorierten Kältemittel mehr enthalten; erlaubt sind dann nur noch natürliche wie Propan (R290). Bei besonderen Sicherheitsanforderungen sind Ausnahmen möglich.
- –TageKältemittel · 01.01.2033F-Gase-Verordnung: strengere Grenze für große Split-WärmepumpenNeue Split-Wärmepumpen über 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 150 mehr enthalten.
- –TageKältemittel · 01.01.2035F-Gase-Verordnung: kleine Split-Wärmepumpen nur noch mit natürlichem KältemittelNeue Split-Wärmepumpen bis 12 kW (Luft-Wasser und Luft-Luft) dürfen keine fluorierten Kältemittel mehr enthalten. Ausnahmen sind nur bei besonderen Sicherheitsanforderungen vorgesehen.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2035Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 30 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2035 mit mindestens 30 % erneuerbaren Brennstoffen laufen.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2040Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 60 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2040 mit mindestens 60 % erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
- –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2045Biotreppe: 100 % erneuerbare BrennstoffeAb 2045 müssen neue Öl- und Gasheizungen vollständig mit erneuerbaren Brennstoffen laufen. Laut Verbraucherzentrale müssen Versorger dann sicherstellen, dass nur noch Biomethan oder Wasserstoff verbrannt wird.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber das Heizungsgesetz von 2024 in wichtigen Teilen zurückgenommen. Die Förderung für Wärmepumpen gibt es weiterhin, sie ist aber seit dem 21.07.2026 anders aufgebaut und wird ab 2027 schrittweise gekürzt. Wer in den nächsten Monaten die Heizung tauschen will, sollte deshalb beides kennen: die neuen Regeln und die Stichtage der Förderung.
Was gilt seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz?
Seit dem 29.07.2026 dürfen Eigentümer ihre neue Heizung wieder frei wählen, weil das GModG die Pflicht gestrichen hat, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ab. Es wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, und seine erste Stufe gilt seit dem Folgetag. Weitere Teile treten 2027, 2028 und 2030 in Kraft.
Du kannst dich also zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Gas- oder Ölheizung entscheiden. Auch die Pflicht, sich vor dem Einbau einer fossilen Heizung energetisch beraten zu lassen, ist entfallen. Sinnvoll bleibt eine Beratung trotzdem, denn der ADAC weist auf die Kostenrisiken fossiler Heizungen hin. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen. Ist eine Heizung nicht mehr zu reparieren, darfst du laut Verbraucherzentrale bis zu 12 Monate lang ein Ersatzgerät betreiben, das die Vorgaben des GModG nicht erfüllen muss. Die Heizungsentscheidung hängt außerdem nicht mehr an der kommunalen Wärmeplanung. Ein Blick in diese Planung lohnt sich aber weiterhin, wenn für deine Straße ein Wärmenetz vorgesehen sein könnte.
Die Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen
An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt ein Stufenmodell, die sogenannte Biotreppe. Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss ihr einen wachsenden Anteil an Bio-Brennstoffen zuführen, also etwa Biomethan oder Bioöl.
| Ab Jahr | Mindestanteil | Einordnung |
|---|---|---|
| 2029 | 10 % | Die Beimischpflicht beginnt |
| 2030 | 15 % | Erste Erhöhung |
| 2035 | 30 % | Deutlicher Anstieg |
| 2040 | 60 % | Mehr als die Hälfte muss aus Bio-Brennstoffen stammen |
| 2045 | 100 % | Vollständig klimaneutrale Brennstoffe |
Die Bio-Brennstoffe kosten in der Regel mehr als fossiles Gas oder Öl. Für vermietete Wohnungen mit neuer Gas- oder Ölheizung gilt deshalb eine Kostenteilung: Ab 2028 tragen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte und der CO₂-Kosten, ab 2029 laut ADAC zusätzlich die Hälfte der Mehrkosten für Bio-Brennstoffe.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Selbstnutzende Eigentümer bekommen im Jahr 2026 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss und können mit Boni auf bis zu 80 % kommen. Zuständig ist die KfW mit dem Zuschuss 458 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BAFA fördert dagegen weitere Effizienzmaßnahmen. Die folgenden Sätze gelten seit dem 21.07.2026. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist seitdem entfallen.
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 %, im ersten Quartal 2027 sinkt sie auf 15 % | Für alle Antragsberechtigten, unabhängig vom Einkommen |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: bis 30.000 €, bis 40.000 €, bis 50.000 € im Jahr. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 € (pauschal, nicht je Kind). |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 % und 4 % | Nur für selbstnutzende Eigentümer, wenn eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Der Bonus sinkt jedes halbe Jahr und entfällt ab dem 01.08.2028. |
| Wertschöpfungsbonus | 15 % | Soll im ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen aus EU-Produktion eingeführt werden. Er gleicht die Kürzung der Grundförderung für solche Geräte aus. Die genauen Bedingungen stehen noch aus. |
| Höchstsatz | 70 % / 80 % | Die Summe ist grundsätzlich auf 70 % gedeckelt. 80 % gelten nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €). |
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf die gesamte Rechnung, sondern auf gedeckelte förderfähige Kosten. Für die erste Wohneinheit liegt die Obergrenze bis zum 31.01.2027 bei 28.000 €. Danach sinkt sie jedes halbe Jahr um 750 €, bis sie ab dem 01.08.2030 bei 22.000 € liegt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 € hinzu, ab der siebten je 8.000 €. Das ist vor allem für Mehrfamilienhäuser wichtig.
Den Eigenanteil kannst du über den KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359) finanzieren. Er beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit und setzt eine Zusage für den Zuschuss 458 voraus. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € im Jahr erhalten ihn verbilligt.
Wie viel Zuschuss gibt es konkret? Ein Rechenbeispiel
Wer vor dem 01.02.2027 fördern lässt, bekommt für dieselbe Anlage deutlich mehr als später, weil an diesem Tag der Klimageschwindigkeitsbonus und die Kostenobergrenze sinken und im ersten Quartal 2027 auch die Grundförderung. Das folgende Rechenbeispiel ist frei erfunden und nutzt nur die oben genannten Sätze. Für die rechte Spalte nehmen wir an, dass die Grundförderung ab dem 01.02.2027 bereits bei 15 % liegt. Das Beispiel ersetzt keine verbindliche Berechnung.
Das Beispiel: Ein Paar bewohnt sein eigenes Einfamilienhaus und ersetzt eine 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe. Die Anlage kostet 32.000 €, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 45.000 € im Jahr.
| Posten | Bis 31.01.2027 | 01.02. bis 31.07.2027 (Annahme: Grundförderung 15 %) |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | 27.250 € |
| Grundförderung | 30 % | 15 % |
| Einkommensbonus (Einkommen bis 50.000 €) | 10 % | 10 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 12 % |
| Fördersatz gesamt | 56 % | 37 % (52 % mit Wertschöpfungsbonus) |
| Zuschuss | 15.680 € | 10.082,50 € (14.170 € mit Wertschöpfungsbonus) |
| Eigenanteil bei 32.000 € Kosten | 16.320 € | 21.917,50 € (17.830 €) |
Liegt das Einkommen im selben Beispiel bei höchstens 30.000 €, ergeben sich rechnerisch 30 + 40 + 16 = 86 %. Weil die Förderung bei 80 % gedeckelt ist, gibt es dann 22.400 € Zuschuss. Welche Sätze für deinen Antrag gelten, richtet sich nach den KfW-Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Prüfe das, bevor du dich auf eine Zahl verlässt.
Wer darf den Zuschuss beantragen?
Die Grundförderung können alle Eigentümer von Wohngebäuden beantragen, die beiden großen Boni dagegen nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen. Antragsberechtigt sind:
- selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die Anspruch auf alle Bausteine haben,
- Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sowie die WEG selbst bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum,
- Vermieter, die nur die Grundförderung erhalten. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Welche technischen Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Gefördert wird nur eine Wärmepumpe, die auf der Förderliste des BAFA steht und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viel Wärme eine Wärmepumpe im Jahr pro Kilowattstunde Strom erzeugt. Bei einer JAZ von 3,0 entstehen also aus 1 kWh Strom 3 kWh Wärme. Nicht verwechseln solltest du sie mit dem SCOP (Seasonal Coefficient of Performance). Das ist ein nach Norm berechneter Wert aus den Herstellerdatenblättern, der nicht im eigenen Haus gemessen wird. Außerdem gilt laut ADAC:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen seit dem 01.01.2026 mindestens 10 dB unter dem gesetzlichen Geräuschgrenzwert liegen.
- Die Anlage muss sich digital steuern lassen und an ein Smart Meter angebunden werden.
- Ab dem 01.01.2028 werden nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln gefördert, etwa mit Propan (R290).
- Nach dem Einbau muss die Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen. Diese Bedingung gilt für die Förderung weiter, obwohl die gesetzliche Pflicht entfallen ist.
Welche Geräte die Vorgaben zu Kältemittel und Schall erfüllen, zeigt unser Markenvergleich.
Wie läuft der Förderantrag ab?
Der Antrag muss bei der KfW eingehen, bevor die Arbeiten beginnen, denn laut KfW-Merkblatt schließt ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung die Förderung aus. Einen Vertrag mit dem Fachbetrieb darfst du vorher schon schließen, wenn er an die Förderzusage geknüpft ist. ADAC und KfW beschreiben diese Reihenfolge:
- Beratung und Angebot: Du holst Angebote von Fachbetrieben ein. Ein Energieeffizienz-Experte ist für den reinen Heizungstausch nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
- Vertrag mit Förderklausel: Du schließt den Liefer- und Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die Förderzusage bindet. Der Fachbetrieb stellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus.
- Antrag stellen: Du registrierst dich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragst den Zuschuss 458 mit der BzA-ID und dem Vertrag. Du musst dich dort identifizieren, laut Ratgeberportal reduco per PostIdent oder Video-Identifizierung.
- Zusage abwarten: Die Bearbeitung dauert laut ADAC meist 2 bis 8 Wochen.
- Umsetzen: Nach der Zusage darfst du sofort starten. Ab der Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
- Nachweis und Auszahlung: Du reichst die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens im Kundenportal ein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Rechnung. Spätester Termin ist 6 Monate nach Ablauf der 36-Monats-Frist. Danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Hat die Wartung etwas mit der Förderung zu tun?
Für den KfW-Zuschuss 458 nennen die von uns gesichteten Förderbedingungen keine laufende Wartungspflicht. Wichtig ist die Wartung trotzdem, aus zwei Gründen. Erstens knüpfen manche Hersteller ihre erweiterte Garantie an eine jährliche Wartung. Das erklären wir unter Wartungskosten und Garantie. Zweitens gilt in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen auch nach dem GModG eine Betriebsprüfung für neue Wärmepumpen. Sie ist nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme fällig. Das Verfahren hat das GModG laut dem Branchenverband ZVSHK „gestrafft“, die Einzelheiten sind aber noch nicht vollständig veröffentlicht. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Prüfpflicht nicht, mehr dazu unter Wartungspflicht und Intervall.
Für eine bereits laufende Anlage gibt es eine eigene Förderung beim BAFA, die „Heizungsoptimierung“. Sie umfasst laut co2online (Stand 01/2026) auch die Optimierung einer Wärmepumpe, etwa den hydraulischen Abgleich. Das ist die Einstellung, bei der jeder Heizkörper genau die Wassermenge erhält, die er braucht. Der Zuschuss beträgt 15 % und mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Die Anlage muss mindestens zwei Jahre in Betrieb sein, und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zum 21.07.2026 hat das BAFA die Boni und die Bedingungen für den iSFP-Bonus angepasst. Prüfe die Sätze deshalb vor dem Antrag direkt beim BAFA. Wie sich über die Einstellung der Heizkurve und eine niedrigere Vorlauftemperatur (die Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern fließt) Strom sparen lässt, zeigen wir unter Wärmepumpe optimieren.
Rechtlich ist die Wärmepumpe seit dem GModG keine Pflicht mehr. Finanziell sind die Monate bis Ende Januar 2027 die günstigste Zeit für einen geförderten Einbau.Einordnung der Redaktion auf Basis der veröffentlichten Fördersätze
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Muss ich nach dem neuen Heizungsgesetz noch eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Seit dem 29.07.2026 gibt es keine 65-Prozent-Pflicht mehr, du darfst die Heizung frei wählen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt aber ab 2029 die Biotreppe mit steigenden Anteilen an Bio-Brennstoffen bis 100 % im Jahr 2045.
Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 %. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus von bis zu 40 % und bis zum 31.01.2027 einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten. Insgesamt ist die Förderung grundsätzlich auf 70 % gedeckelt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) auf 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
Was ändert sich bei der Förderung ab Februar 2027?
Am 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 %, und die förderfähigen Kosten sinken ab dann jedes halbe Jahr um 750 €. Im ersten Quartal 2027 sinkt außerdem die Grundförderung auf 15 %. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Im selben Zeitraum soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen hinzukommen.
Darf ich den Vertrag mit dem Handwerker vor dem Förderantrag unterschreiben?
Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage bindet. Beginnen die Arbeiten vor der Antragstellung, ist die Förderung ausgeschlossen. Nach der Zusage der KfW darfst du sofort starten.
Bekommen Vermieter auch Förderung für eine Wärmepumpe?
Ja, aber nur die Grundförderung. Sie beträgt derzeit 30 % und sinkt im ersten Quartal 2027 auf 15 %. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?
Nein. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen (20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bei höchstens 200.000 € Kosten) lässt sich nicht mit der KfW-Förderung kombinieren, du musst dich für eines entscheiden. Auch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist bei öffentlich geförderten Maßnahmen ausgeschlossen. Lass dich im Einzelfall steuerlich beraten.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.09.2026. Fördersätze, Stichtage und Bedingungen können sich kurzfristig ändern. Das Rechenbeispiel ist fiktiv. Klarwärme ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Prüfe die aktuellen Konditionen vor dem Antrag direkt bei KfW oder BAFA.