Zuschuss berechnen

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Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Lebt im Haushalt mindestens ein Kind, das bei Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das im Haushalt Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöhen sich alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag), also auf 40.000 / 50.000 / 60.000 €. Rechnerisch gleichwertig: vom Einkommen werden 10.000 € abgezogen. Der Zuschlag gilt pauschal pro Haushalt, nicht je Kind – zwei oder drei Kinder ändern nichts.

Die Sätze sinken zu festen Stichtagen – das Datum verändert das Ergebnis.

Voraussichtlicher Zuschuss

–

–Eigenanteil (vor Steuer, ohne Kredit)
70 %Höchstsatz in deinem Fall (70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %)

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026-09-16 (Konditionen KfW-Zuschuss 458, Merkblatt Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026). Maßgeblich sind Merkblatt und Zusage der KfW.

Förder-Countdown

Alle Stichtage
  1. –TageKältemittel · 01.01.2027F-Gase-Verordnung: strengere Kältemittel-Grenze für neue Monoblock- und kleine Split-WärmepumpenNeue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) ab 150 mehr enthalten. Damit fallen etwa neue Geräte mit R32 (GWP 675) weg; für kleine Monoblock-Geräte gibt es bei besonderen Sicherheitsanforderungen eine Ausnahme bis GWP 750. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen.
  2. –TageFörderung · voraussichtlich Q1/2027Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung der KfW 458 für Wärmepumpen von 30 auf 15 % der förderfähigen Kosten. Einen genauen Tag nennen die Quellen nicht; der 01.01.2027 ist nur der frühestmögliche Termin.
  3. –TageFörderung · voraussichtlich Q1/2027Start Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EUZeitgleich mit der Kürzung der Grundförderung soll ein Bonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU starten. Genauer Starttag und Nachweisregeln sind noch offen.
  4. –TageCO₂-Preis · voraussichtlich Q1/2027CO2-Preis 2027: Korridor 55 bis 65 € je Tonne geplantWeil der EU-Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) erst 2028 startet, soll der nationale CO2-Preis 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne bleiben. Das Kabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden.
  5. –TageFörderung · 01.02.2027Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 16 auf 12 %. Wer ihn noch voll mitnehmen will, muss den Antrag bis 31.01.2027 stellen.
  6. –TageFörderung · 01.02.2027Förderfähige Kosten sinken auf 27.250 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 auf 27.250 €. Danach geht er jeweils zum 01.02. und 01.08. um weitere 750 € zurück.
  7. –TageFörderung · 01.08.2027Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 8 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 12 auf 8 %.
  8. –TageFörderung · 01.08.2027Förderfähige Kosten sinken auf 26.500 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 26.500 €.
  9. –TageGesetz · voraussichtlich Q3/2027Frist Heizungsprüfung in Häusern ab sechs WohnungenIn Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen müssen Heizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, bis September 2027 überprüft und optimiert sein. Wärmepumpen sind ausgenommen.
  10. –TageKältemittel · 01.01.2028Förderung nur noch für Wärmepumpen mit natürlichem KältemittelAb 01.01.2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Isobutan, Ammoniak, CO2 oder Wasser.
  11. –TageCO₂-Preis · voraussichtlich Q1/2028Start des EU-Emissionshandels für Gebäude (ETS 2)Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden startet 2028 statt 2027. Danach bildet sich der CO2-Preis am Markt; Preissteigerungen werden ab 2028 erwartet, verlässliche Prognosen gibt es nicht.
  12. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2028Vermieter tragen Kosten neuer Öl- und Gasheizungen mitAb 2028 müssen Vermieter bei neu eingebauten Öl- und Gasheizungen die Hälfte der CO2-Kosten tragen, bei Gasheizungen zusätzlich die Hälfte der Netzentgelte.
  13. –TageFörderung · 01.02.2028Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 4 %Der Bonus für den Austausch einer alten fossilen Heizung sinkt von 8 auf 4 %.
  14. –TageFörderung · 01.02.2028Förderfähige Kosten sinken auf 25.750 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 25.750 €.
  15. –TageFörderung · 01.08.2028Klimageschwindigkeitsbonus entfälltFür Anträge ab diesem Tag gibt es keinen Bonus mehr für den Austausch einer alten fossilen Heizung.
  16. –TageFörderung · 01.08.2028Förderfähige Kosten sinken auf 25.000 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 25.000 €.
  17. –TageGesetz · 31.12.2028§ 14a: Alte Netzentgelt-Rabatte laufen ausWärmepumpen, die schon vor 2024 ein reduziertes Netzentgelt nach alter Regel hatten, behalten es bis 31.12.2028. Anlagen über 4,2 kW wechseln am 01.01.2029 automatisch in die neue Regelung mit Wahl zwischen Modul 1, 2 und 3; bei Anlagen bis 4,2 kW enden Steuerung und Rabatt ersatzlos.
  18. –TageKältemittel · 01.01.2029F-Gase-Verordnung: Grenze für große Split-WärmepumpenNeue Split-Wärmepumpen über 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 750 mehr enthalten. Für Luft-Luft-Split-Geräte bis 12 kW gilt ab diesem Jahr die Grenze GWP 150.
  19. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2029Biotreppe: neue Öl- und Gasheizungen brauchen 10 % Bio-AnteilWer nach dem 29.07.2026 eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut hat, muss ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl einsetzen. Vermieter tragen ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten dafür, begrenzt auf die ersten 30 % Bio-Anteil.
  20. –TageFörderung · 01.02.2029Förderfähige Kosten sinken auf 24.250 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 24.250 €.
  21. –TageFörderung · 01.08.2029Förderfähige Kosten sinken auf 23.500 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 23.500 €.
  22. –TageKältemittel · 01.01.2030F-Gase-Verordnung: Grenze für große Monoblock-WärmepumpenNeue Monoblock-Wärmepumpen über 50 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 150 mehr enthalten.
  23. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2030Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 15 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2030 mit mindestens 15 % erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
  24. –TageFörderung · 01.02.2030Förderfähige Kosten sinken auf 22.750 €Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um weitere 750 € auf 22.750 €.
  25. –TageFörderung · 01.08.2030Förderfähige Kosten sinken auf 22.000 €Mit der letzten Stufe liegt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit bei 22.000 €.
  26. –TageFörderung · 31.12.2030Heizungsförderung läuft ausNach Angaben der Verbraucherzentrale endet die Heizungsförderung der KfW mit Ablauf des 31.12.2030. Ob danach ein Nachfolgeprogramm kommt, ist offen.
  27. –TageKältemittel · 01.01.2032F-Gase-Verordnung: kleine Monoblock-Wärmepumpen nur noch mit natürlichem KältemittelNeue Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen gar keine fluorierten Kältemittel mehr enthalten; erlaubt sind dann nur noch natürliche wie Propan (R290). Bei besonderen Sicherheitsanforderungen sind Ausnahmen möglich.
  28. –TageKältemittel · 01.01.2033F-Gase-Verordnung: strengere Grenze für große Split-WärmepumpenNeue Split-Wärmepumpen über 12 kW dürfen keine fluorierten Kältemittel mit einem GWP ab 150 mehr enthalten.
  29. –TageKältemittel · 01.01.2035F-Gase-Verordnung: kleine Split-Wärmepumpen nur noch mit natürlichem KältemittelNeue Split-Wärmepumpen bis 12 kW (Luft-Wasser und Luft-Luft) dürfen keine fluorierten Kältemittel mehr enthalten. Ausnahmen sind nur bei besonderen Sicherheitsanforderungen vorgesehen.
  30. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2035Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 30 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2035 mit mindestens 30 % erneuerbaren Brennstoffen laufen.
  31. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2040Biotreppe: Bio-Anteil steigt auf 60 %Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2040 mit mindestens 60 % erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
  32. –TageGesetz · voraussichtlich Q1/2045Biotreppe: 100 % erneuerbare BrennstoffeAb 2045 müssen neue Öl- und Gasheizungen vollständig mit erneuerbaren Brennstoffen laufen. Laut Verbraucherzentrale müssen Versorger dann sicherstellen, dass nur noch Biomethan oder Wasserstoff verbrannt wird.

Wie rechnet der Förderrechner?

Der Rechner schätzt deinen Zuschuss aus dem KfW-Programm 458 nach den Bedingungen, die seit dem 21.07.2026 gelten. Er addiert die Bausteine Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und ab dem ersten Quartal 2027 den Wertschöpfungsbonus, deckelt die Summe und wendet sie auf deine förderfähigen Kosten an.

Die Prozentsätze gelten nicht für die ganze Rechnung, sondern höchstens für den Förderhöchstbetrag: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Für die erste Wohneinheit sinkt der Betrag ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 750 €, bis er ab dem 01.08.2030 bei 22.000 € liegt.

Den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du nur, wenn du selbst im Haus wohnst. Beim Einkommen zählt der Durchschnitt deines zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, belegt durch die Steuerbescheide. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind bei dir, steigen alle Grenzen einmalig um 10.000 € – egal, wie viele Kinder es sind.

Die Summe aller Bausteine ist gedeckelt: in der Regel bei 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung im ersten Quartal 2027 auf 15 %; Geräte aus EU-Fertigung sollen dann 15 % Wertschöpfungsbonus erhalten. Ein genaues Datum und die Nachweisregeln stehen noch aus.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Verbindlich sind nur die KfW-Bedingungen zum Zeitpunkt deines Antrags, und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

In welcher Reihenfolge beantragst du die Förderung?

  1. Angebote von Fachbetrieben einholen; förderfähige Kosten getrennt ausweisen lassen und prüfen, ob das Gerät auf der BAFA-Liste steht.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) abschließen; der Fachbetrieb erstellt die 'Bestätigung zum Antrag' (BzA).
  3. Im Portal 'Meine KfW' registrieren, identifizieren und den Zuschuss 458 mit BzA-ID beantragen – zwingend vor Beginn der Arbeiten.
  4. Zusage abwarten (laut ADAC meist 2 bis 8 Wochen); WEG: Selbstnutzer stellen ggf. Zusatzantrag für Boni.
  5. Nach Zusage umsetzen; dafür bleiben 36 Monate.
  6. Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss die 'Bestätigung nach Durchführung' (BnD) einreichen; danach Auszahlung.

Alle Hintergründe zu Boni, Fristen und dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz findest du im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026.

Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.

Zur Energieberatung

Häufige Fragen

Bekomme ich pro Kind 10.000 € mehr Einkommensgrenze?

Nein. Der Familienzuschlag gilt einmal pro Haushalt, sobald mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt, für das dort Anspruch auf Kindergeld besteht. Alle Einkommensgrenzen steigen dann um 10.000 €, also auf 40.000, 50.000 und 60.000 €. Weitere Kinder erhöhen die Grenzen nicht.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Es zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen deines Haushalts aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag. Stellst du den Antrag 2026, sind das die Jahre 2023 und 2024. Du weist das mit den Einkommensteuerbescheiden nach.

Wie viel Prozent Förderung sind maximal möglich?

In der Regel höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. 80 % sind nur möglich, wenn dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 € liegt, mit mindestens einem minderjährigen Kind bei höchstens 40.000 €.

Welche alten Heizungen bringen den Klimageschwindigkeitsbonus?

Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen, unabhängig vom Alter, sowie Gas- und Biomasseheizungen, die seit mindestens 20 Jahren laufen. Die alte Heizung muss noch funktionieren, und du musst selbst im Haus wohnen. Der Bonus beträgt bis 31.01.2027 16 % und entfällt ab dem 01.08.2028.

Wann sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen?

Die KfW hat die Absenkung von 30 auf 15 % für das erste Quartal 2027 angekündigt, ein genaues Datum aber noch nicht genannt. Gleichzeitig soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus der EU kommen. Unser Rechner rechnet für Anträge ab 2027 vorsichtshalber mit 15 % Grundförderung.

Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern.