Wer in Schleswig-Holstein die Heizung tauscht, muss neben dem Bundesrecht ein Landesgesetz beachten: das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Bei Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, verlangt es beim Austausch der Heizung, dass mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme kommen. Laut Verbraucherzentrale gilt die Pflicht in der Fassung vom 29.03.2025 weiter. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes erlaubt den Ländern ausdrücklich solche weitergehenden Regeln. Eine Wärmepumpe, die das ganze Haus beheizt, erfüllt die Vorgabe. Vor Beginn der Arbeiten musst du den Tausch beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger anzeigen. Auch bei der Wärmeplanung war das Land früh dran: Rund 35 Kommunen hatten bis Anfang 2026 ihren Wärmeplan fertiggestellt. Einen Landeszuschuss für Wärmepumpen im Eigenheim gibt es derzeit nicht. Klimatisch prägen Nord- und Ostsee das Land. Die Winter gehören laut Wikipedia zu den milderen in Deutschland, dafür weht es an den Küsten und im Norden stärker.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
- Kein Landeszuschuss für Wärmepumpen im Eigenheim (Land Schleswig-Holstein / Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)): Einen laufenden Landeszuschuss für Wärmepumpen im selbst genutzten Haus haben wir 2026 nicht gefunden. Der frühere Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer (2.000 Euro für Energieeinsparung und Barriereabbau) kann laut IB.SH derzeit nicht mehr beantragt werden. Für den Heizungstausch zählt deshalb vor allem die Bundesförderung (KfW 458). Gültigkeit: Stand der Recherche 16.09.2026
- IB.SH Immofix, Immoflex und Immokonstant (Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)): Darlehen der Landesförderbank für Privatpersonen, die ihre selbst genutzte Wohnimmobilie modernisieren. Laut IB.SH gibt es sie ab 15.000 Euro, mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung (Immofix), mit jährlichem Sondertilgungsrecht bis 10 Prozent (Immoflex) oder mit Zinssicherheit über 35 Jahre (Immokonstant). Über die IB.SH lassen sich auch KfW-Kredite beantragen, etwa der Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Es sind Kredite, keine Zuschüsse. Gültigkeit: laufend (IB.SH-Produktseite, abgerufen 16.09.2026)
- Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (Land Schleswig-Holstein, abgewickelt über die IB.SH): Förderdarlehen bis 100.000 Euro zu 0 Prozent Zins (20 Jahre fest, 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag im Jahr) für Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, die Einkommensgrenzen einhalten. Gefördert werden Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, auch von Bestandsimmobilien. Der Einbau eigenständiger fossiler Heizungen ist ausgeschlossen. Für einen reinen Heizungstausch im schon bewohnten Haus ist das Programm nicht gedacht, beim Hauskauf mit geplanter Wärmepumpe kann es aber passen. Gültigkeit: laufend, kein Rechtsanspruch (IB.SH-Produktseite, abgerufen 16.09.2026)
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt in ganz Deutschland – deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus, alle Stichtage stehen im Förder-Countdown.
Wo bekommst du in Schleswig-Holstein neutrale Beratung?
IB.SH Energieagentur (bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Kiel): Die Energieagentur ist eine Fachabteilung der Landesförderbank. Sie berät vor allem Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Verbände zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Fördermitteln. Über die Energie- und Klimaschutzinitiative EKI.SH bietet sie Kommunen eine kostenfreie Erstberatung, unter anderem zur Wärmeplanung. Eine persönliche Energieberatung für Privathaushalte gehört nicht zu ihrem Kernangebot. Dafür ist in Schleswig-Holstein vor allem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein die Anlaufstelle. Zur Website
Bundesweit bietet außerdem die Verbraucherzentrale Energieberatung an.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein regelt die Wärmeplanung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Schon nach dem EWKG von 2021 mussten bestimmte Gemeinden Wärmepläne erstellen. Laut IB.SH hatten bis Januar 2026 rund 35 Kommunen ihre Pläne fertiggestellt. Mit einer Novelle des EWKG hat das Land das Wärmeplanungsgesetz des Bundes umgesetzt. Seitdem sind alle Städte und Gemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet. Nach Bundesrecht gilt für Städte über 100.000 Einwohner die Frist 30.06.2026, für alle anderen der 30.06.2028. Finanzhilfen und Kostenausgleich für die Gemeinden regelt das EWKG in eigenen Paragrafen. Der Wärmeplan zeigt dir, ob in deinem Viertel ein Wärmenetz geplant ist.
Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Genehmigung für die Luft-Wärmepumpe?
Nach § 6 Abs. 8 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) sind Wärmepumpen einschließlich Fundament und Einhausung mit einer Höhe bis 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig und brauchen keine eigene Abstandsfläche. Laut BWP gilt diese Regel seit der Änderung der Bauordnung vom 05.07.2024. Zusammen mit anderen privilegierten Anlagen darf die Länge an den Grundstücksgrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten. Die Lärmwerte nach TA Lärm gelten weiterhin. Ob die Aufstellung verfahrensfrei ist, klärst du im Zweifel mit der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wie laut das Gerät beim Nachbarn ankommt, schätzt der Schallrechner.
Was bedeutet das Klima in Schleswig-Holstein für die Auslegung?
Schleswig-Holstein liegt in der Westwindzone zwischen Nord- und Ostsee. Laut Wikipedia ist es im Sommer nicht selten das kühlste Bundesland, im Winter gehört es zu den milderen Regionen Deutschlands. An den Küsten und im Norden weht der Wind stärker als im südlichen Binnenland. Milde Winter kommen Luft-Wärmepumpen eher entgegen. Die Normaußentemperatur für deinen Ort zeigt die Klimakarte des BWP. Die genaue Normaußentemperatur für deinen Ort findest du in der BWP-Klimakarte; die passende Gerätegröße schätzt die Wärmepumpen-Auslegung.
Wer wartet Wärmepumpen in Schleswig-Holstein?
Wartungen übernehmen Installateure, Werkskundendienste und spezialisierte Wartungsbetriebe. Worauf es ankommt, steht in der Wartungs-Checkliste; eine kostenlose Wartungserinnerung hilft, den Termin nicht zu verpassen.
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Muss ich in Schleswig-Holstein beim Heizungstausch erneuerbare Energien nutzen?
Ja, wenn dein Haus vor 2009 gebaut wurde. Das Landesgesetz EWKG verlangt laut Verbraucherzentrale dann, dass mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien, Strom oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt werden. Eine Wärmepumpe, die das ganze Haus heizt, erfüllt das. Andere Wege sind zum Beispiel Solarthermie Fernwärme mit mindestens 15 Prozent erneuerbarer Energie, Dämmung oder ein Sanierungsfahrplan, der auf ein Drittel der Pflicht angerechnet wird. Vor Beginn musst du den Tausch beim Bezirksschornsteinfeger anzeigen und die Erfüllung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme nachweisen. Was die Pflicht für dein Haus bedeutet, kannst du mit dem Wärmepumpen-Check vorprüfen.
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Landeszuschuss für die Wärmepumpe?
Derzeit nicht. Der frühere Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer ist geschlossen. Die IB.SH bietet Darlehen für die Modernisierung selbst genutzter Häuser. Den eigentlichen Zuschuss bekommst du über die KfW (Programm 458). Die mögliche Höhe zeigt der Förderrechner.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Schleswig-Holstein an der Grenze stehen?
Nach § 6 Abs. 8 LBO dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grundstücksgrenze in den Abstandsflächen stehen. Das heißt aber nicht, dass jeder Platz gut ist: Die Lärmgrenzen gelten trotzdem. Rechne den Schall am Nachbarfenster mit dem Schallrechner nach.
Hat meine Gemeinde schon einen Wärmeplan?
Laut IB.SH hatten bis Januar 2026 rund 35 Kommunen in Schleswig-Holstein ihren Wärmeplan fertiggestellt. Seit der EWKG-Novelle 2025 müssen alle Gemeinden planen. Frag am besten direkt im Rathaus nach. Wenn kein Wärmenetz kommt, lohnt sich ein Blick auf den Vergleich Wärmepumpe und Fernwärme.
Landesprogramme und Fristen ändern sich häufig – bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen. Angaben ohne Gewähr.