In Sachsen-Anhalt hat sich 2026 für Hauseigentümer einiges geklärt. Im März 2026 hat das Land ein eigenes Ausführungsgesetz zur kommunalen Wärmeplanung erlassen. Die Wärmepläne erstellen die Kommunen. Auch die Landesbauordnung wurde überarbeitet. Sie erlaubt Wärmepumpen bis 2 m Höhe ausdrücklich in den Abstandsflächen eines Gebäudes. Das erleichtert die Aufstellung auf kleinen Grundstücken. Einen Landeszuschuss für die Wärmepumpe gibt es nicht. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vergibt aber mit „Sachsen-Anhalt MODERN“ zinsgünstige Darlehen, die ausdrücklich auch Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen in selbst genutzten Häusern umfassen. Den Zuschuss holst du dir über die KfW. Klimatisch ist das Land zweigeteilt: Der Brocken im Harz ist einer der rauesten Orte Deutschlands, während östlich des Harzes im Regenschatten eines der trockensten Gebiete des Landes liegt. Informationen und einen Überblick zu Beratungsstellen findest du bei der Landesenergieagentur LENA.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine eigene Förderung für Wärmepumpen?

  • Sachsen-Anhalt MODERN (Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)): Zinsgünstiges Darlehen für die energieeffiziente und altersgerechte Modernisierung von Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind laut Vergabegrundsätzen Eigentümer von selbst genutzten und von vermieteten Wohngebäuden. Zur geförderten Heizungstechnik zählen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseanlagen, Gas-Hybridheizungen und Fernwärmeanschlüsse mit mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie, dazu Dämmung, Fenster, Lüftung und Photovoltaik (bei Einfamilienhäusern bis 30 kWp). Das Darlehen beträgt mindestens 10.000 Euro je Programmteil und höchstens 50.000 Euro je Wohneinheit und Programmteil, läuft bis zu 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr, der Zins ist 10 oder 20 Jahre fest. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht, KfW- oder BAFA-Zuschüsse lassen sich aber dazu kombinieren. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Gültigkeit: laufend, Vergabegrundsätze Stand 15.10.2025 (abgerufen 16.09.2026)
  • Kein Landeszuschuss für Wärmepumpen im Eigenheim (Land Sachsen-Anhalt): Einen laufenden Landeszuschuss speziell für Wärmepumpen im Eigenheim haben wir 2026 nicht gefunden. Die Investitionsbank führt für Privatpersonen daneben Förderdarlehen nach den Wohneigentumsrichtlinien und das Programm „Wohnraum herrichten“. Deren Bedingungen haben wir nicht im Einzelnen geprüft. Für den Heizungstausch zählt vor allem die Bundesförderung (KfW 458). Gültigkeit: Stand der Recherche 16.09.2026

Die Bundesförderung (KfW 458) gilt in ganz Deutschland – deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus, alle Stichtage stehen im Förder-Countdown.

Wo bekommst du in Sachsen-Anhalt neutrale Beratung?

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA): Die LENA beschreibt sich als produkt- und anbieterneutral und informiert Bürger, Unternehmen und Kommunen zu Energieeffizienz, Energiesparen und klimafreundlicher Versorgung. Für Verbraucher gibt es Themenseiten zu Bauen und Sanieren, zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und zu Energiespartipps sowie Hinweise auf die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die LENA betreibt außerdem den Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Wärmekataster und unterstützt die Kommunen bei der Wärmeplanung. Zur Website

Bundesweit bietet außerdem die Verbraucherzentrale Energieberatung an.

Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalt hat im März 2026 das Wärmeplanungsausführungsgesetz (WPG-AG LSA) erlassen. Es ergänzt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes um Landesregeln. Planungsverantwortlich sind die Gemeinden. Nach Bundesrecht mussten Halle (Saale) und Magdeburg als Städte über 100.000 Einwohner ihre Wärmepläne bis 30.06.2026 erstellen, alle übrigen Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit. Die Landesenergieagentur LENA unterstützt die Kommunen mit einem Datentool für das Wärmekataster und mit Beratung zu Fördermitteln. Das Energieministerium betont, dass der Wärmeplan dir bei der Wahl der Heizung helfen soll. Rechte oder Pflichten für Hauseigentümer entstehen daraus laut Bundeswirtschaftsministerium nicht.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Genehmigung für die Luft-Wärmepumpe?

Nach § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) sind Wärmepumpen einschließlich Fundament und Einhausung mit einer Höhe bis 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 m in den Abstandsflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Die Regel kam mit einer Novelle der Bauordnung, die das Kabinett am 03.06.2025 in den Landtag eingebracht hat. Ein Fachbericht vom 08.06.2026 meldet die Änderung als beschlossen. Die Abstandsflächenregel ändert nichts am Lärmschutz gegenüber den Nachbarn. In der Liste der verfahrensfreien Vorhaben (§ 60 BauO LSA) werden Wärmepumpen nicht ausdrücklich genannt. Im Zweifel fragst du bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nach.

Wie laut das Gerät beim Nachbarn ankommt, schätzt der Schallrechner.

Was bedeutet das Klima in Sachsen-Anhalt für die Auslegung?

Der Brocken (1.141 m) ist der höchste Berg des Landes. Laut Wikipedia lag das Jahresmittel dort von 1987 bis 2016 bei 3,8 Grad, und er gilt als niederschlagsreichster Punkt im nördlichen Mitteleuropa. Östlich des Harzes liegt im Regenschatten das Mitteldeutsche Trockengebiet, etwa im Mansfelder Land und im Unstruttal, mit stellenweise weniger als 500 mm Niederschlag im Jahr. Wer in den Hochlagen des Harzes baut, sollte die Wärmepumpe besonders sorgfältig auf die örtliche Normaußentemperatur auslegen lassen. Die Werte zeigt die Klimakarte des BWP. Die genaue Normaußentemperatur für deinen Ort findest du in der BWP-Klimakarte; die passende Gerätegröße schätzt die Wärmepumpen-Auslegung.

Wer wartet Wärmepumpen in Sachsen-Anhalt?

Wartungen übernehmen Installateure, Werkskundendienste und spezialisierte Wartungsbetriebe. Worauf es ankommt, steht in der Wartungs-Checkliste; eine kostenlose Wartungserinnerung hilft, den Termin nicht zu verpassen.

Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.

Zur Energieberatung

Häufige Fragen

Fördert Sachsen-Anhalt Wärmepumpen im Eigenheim?

Einen Landeszuschuss gibt es nicht. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet aber mit „Sachsen-Anhalt MODERN“ ein zinsgünstiges Darlehen von 10.000 bis 50.000 Euro je Wohneinheit, das ausdrücklich auch Wärmepumpen umfasst. Den Zuschuss bekommst du über die KfW (Programm 458). Wie hoch er ausfällt, zeigt der Förderrechner.

Darf die Wärmepumpe in Sachsen-Anhalt nah an der Grundstücksgrenze stehen?

Ja, wenn sie klein genug ist. Nach § 6 BauO LSA dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und bis 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze in den Abstandsflächen stehen. Die Lärmgrenzen gelten trotzdem. Prüfe den Schall am Nachbarhaus mit dem Schallrechner.

Muss ich mit dem Heizungstausch warten, bis meine Gemeinde einen Wärmeplan hat?

Nein. Der Wärmeplan schreibt dir nichts vor, er zeigt nur, wo zum Beispiel ein Wärmenetz geplant ist. Halle und Magdeburg mussten ihre Pläne bis 30.06.2026 erstellen, die übrigen Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit. Wenn in deinem Ort eher kein Netz zu erwarten ist, kannst du die eigene Lösung schon jetzt planen, etwa mit die Wärmepumpen-Auslegung.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Harz?

Das hängt vor allem vom Haus ab, nicht nur vom Ort. In den Hochlagen ist es deutlich kälter als im Flachland, deshalb muss die Anlage dort sorgfältig ausgelegt werden. Entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur und Strompreis. Einen Kostenvergleich mit anderen Heizungen bietet der Kostenrechner.

Landesprogramme und Fristen ändern sich häufig – bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen. Angaben ohne Gewähr.