Rosenheim heizt schon seit 1957 mit Fernwärme. Die Stadtwerke Rosenheim betreiben heute nach eigenen Angaben rund 122.000 Trassenmeter Netz mit fast 2.000 Anschlüssen. 2026 kommen etwa 2.300 Meter neue Leitungen dazu. Zu den Erzeugungsanlagen gehört das Müllheizkraftwerk. Seit 2021 liefern außerdem drei Großwärmepumpen mit zusammen 4,5 MW Wärme aus dem Wasser des Mühlbachs. Im Dezember 2025 wurde das Projekt als „Gestalter im Team Energiewende Bayern“ ausgezeichnet. Für dich als Hausbesitzer heißt das: Bevor du eine eigene Wärmepumpe planst, solltest du auf der Netzkarte der Stadtwerke nachsehen, ob deine Straße erschlossen ist oder bis 2045 erschlossen werden soll. Anders als München steht Rosenheim mit der kommunalen Wärmeplanung noch am Anfang. Die Stadt hat sie im August 2026 gestartet, der fertige Wärmeplan soll bis 30.06.2028 vorliegen. Für Bürger entstehen daraus derzeit keine Pflichten. Ein eigenes städtisches Förderprogramm für Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Es gilt die Bundesförderung. Dazu gibt es kostenlose Erstberatungen, und zwar getrennt für Stadt- und Landkreisbewohner. Auf dieser Seite findest du die Rosenheimer Fakten zu Netz, Förderung, Beratung und Genehmigung, jeweils mit Quelle.
Wie weit ist die Wärmeplanung in Rosenheim?
Die Stadt Rosenheim und die Stadtwerke Rosenheim haben die kommunale Wärmeplanung im August 2026 gestartet (Pressemitteilung der Stadt vom 24.08.2026). Den Anfang machte ein Auftakttreffen mit Partnern aus Energieversorgung, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Für den Herbst 2026 ist eine Bürgerveranstaltung geplant, und der Wärmeplan soll bis 30.06.2028 fertig sein. Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte sollen in den Medien und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden. Laut Stadt entstehen Bürgern aus der Planung keine Pflichten. Unabhängig davon bauen die Stadtwerke ihr Fernwärmenetz weiter aus. Es gibt eine Karte der erschlossenen Straßen (Stand November 2025) und eine Übersicht der geplanten Ausbaugebiete bis 2045.
Welche lokalen Förderprogramme gibt es in Rosenheim?
- Kein eigenes städtisches Wärmepumpen-Förderprogramm gefunden (Stadt Rosenheim): Auf ihrer Klimaschutz-Seite (Stand 16.12.2025) nennt die Stadt Rosenheim Beratungsangebote, das kostenlose Solardachkataster und die Bundesförderung, aber keinen eigenen Zuschuss für Heizung oder Wärmepumpe. Wichtigste Geldquelle ist damit der KfW-Zuschuss 458 mit derzeit 30 % Grundförderung (Details auf foerderung-2026). Stand dieser Recherche: 16.09.2026. Frag vor der Planung bei der Stadt nach, ob ein neues Programm dazugekommen ist.
- Kostenfreie telefonische Erstberatung für Gebäude im Landkreis (Landratsamt Rosenheim mit GIH Bayern e.V.): Das Landratsamt Rosenheim bietet eine kostenfreie, einstündige Erstberatung am Telefon durch unabhängige Energieberater des GIH Bayern an. Sie richtet sich an Privatleute, kleine Betriebe und Gemeinden mit Gebäuden im Landkreis Rosenheim, nicht in der kreisfreien Stadt. Themen sind unter anderem Heizsysteme wie Wärmepumpe, Fernwärme und Pellets sowie Fördermöglichkeiten. Nächste Beratungstage (Stand 16.09.2026): 17.09.2026 und 08.10.2026. Anmelden kannst du dich per E-Mail mit deiner Telefonnummer an energieberatung@lra-rosenheim.de.
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich – rechne deinen Zuschuss im Förderrechner aus.
Welcher Netzbetreiber ist zuständig – und was bedeutet das für den Wärmepumpenstrom?
Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH: Das Stromnetz in der Stadt Rosenheim betreiben die Stadtwerke Rosenheim Netze. Im Landkreis kann ein anderer Netzbetreiber zuständig sein, das steht auf deiner Stromrechnung. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen, brauchen nach § 14a EnWG eine Steuerbox. Die Anmeldung läuft mit der Wahl des Moduls über das Netzanschlussportal, dein Installateur kann das für dich erledigen. Laut Preisblatt 2026 sind drei Varianten möglich. Bei Modul 1 sinkt das Netzentgelt pauschal um 109,98 € netto im Jahr (130,87 € brutto). Bei Modul 2 sinkt der Arbeitspreis um 60 % von 5,70 ct auf 2,28 ct pro Kilowattstunde, dafür brauchst du einen eigenen Zähler. Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt mit Hoch- und Niedriglastzeiten im 1. und 4. Quartal. Die Zeitfenster stehen im Preisblatt. Welches Modul sich lohnt, hängt von deinem Verbrauch ab. Rechne es mit dem kostenrechner durch.
Wo gibt es neutrale Energieberatung in Rosenheim?
- Verbraucherzentrale Bayern im Rathaus Rosenheim: Die Verbraucherzentrale bietet jeden 2. Freitag im Monat eine kostenlose, neutrale Erstberatung im Verwaltungsgebäude der Stadt an, Königstraße 15. Ein Gespräch dauert 45 Minuten. Termine gibt es unter der kostenlosen Nummer 0800 809 802 400, Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr. Die Verbraucherzentrale prüft auch Angebote für Wärmepumpen kostenfrei. Eine Vor-Ort-Beratung kostet 40 €.
- Telefonische Energieberatung des Landratsamts (für Gebäude im Landkreis): Die einstündige Erstberatung durch GIH-Energieberater findet am Telefon statt und ist kostenfrei. Anmeldung mit Telefonnummer unter energieberatung@lra-rosenheim.de. Das Angebot gilt nur, wenn dein Gebäude im Landkreis Rosenheim steht.
- Stadtwerke Rosenheim: Die Stadtwerke beraten zu Heizungsmodernisierung, Zuschüssen, Fernwärme und Dämmung. Kosten nennen sie auf ihrer Website nicht. Die Stadtwerke verkaufen selbst Fernwärme. Hol dir deshalb für die Entscheidung zwischen Wärmepumpe und Fernwärme zusätzlich eine unabhängige Meinung ein.
Worauf solltest du in Rosenheim achten?
- Fernwärme zuerst prüfen: Rosenheim hat seit 1957 Fernwärme, rund 122.000 Trassenmeter Netz und fast 2.000 Anschlüsse. 2026 kommen etwa 2.300 m dazu, unter anderem in der Endorfer Au, wo auch Häuser mit Gasheizung umgestellt werden sollen. Ob sich eine Wärmepumpe lohnt, hängt auch davon ab, ob deine Straße auf der Ausbaukarte steht.
- Wärmeplanung erst gestartet: Der Wärmeplan soll bis 30.06.2028 fertig sein. Bis dahin gibt es keine verbindliche Einteilung in Fernwärme- oder Wärmepumpengebiete. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, 29.07.2026) ist die frühere 65-%-Pflicht für neue Heizungen entfallen, der Wärmeplan löst also keine Heizungspflicht mehr aus.
- Stadt oder Landkreis: Rosenheim ist kreisfrei. Die kostenfreie Beratung im Landratsamt gilt nur für Gebäude im Landkreis, Stadtbewohner nutzen die Verbraucherzentrale im Rathaus.
- Baurecht: Seit der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 brauchen Wärmepumpen bis 2 m Höhe keine Abstandsflächen mehr (Art. 6 BayBO). Das Bauministerium hatte schon 2023 erklärt, dass Geräusche nur über das Gebot der Rücksichtnahme und die TA Lärm zu bewerten sind. Einen Bauantrag brauchst du für eine nachträglich aufgestellte Luft-Wärmepumpe in Bayern in der Regel nicht. Das bestätigt etwa die Münchner Lokalbaukommission. Frag im Zweifel beim Bauamt der Stadt Rosenheim nach.
- Denkmalschutz: Seit 01.07.2023 sollen in Bayern Anlagen für erneuerbare Energien in Ensembles in der Regel genehmigungsfähig sein, wenn sie zum Erscheinungsbild passen. Geothermie-Anlagen gelten auch an Baudenkmälern in der Regel als genehmigungsfähig, wenn sie Erscheinungsbild und Bausubstanz nicht beeinträchtigen. An einem Baudenkmal brauchst du trotzdem eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG. Ob dein Haus betroffen ist, erfährst du bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt.
- Große Wärmepumpen im Stadtnetz: Die Stadtwerke gewinnen seit 2021 mit drei Großwärmepumpen (zusammen 4,5 MW) Wärme aus dem Wasser des Mühlbachs. Die Investition lag bei rund 9 Mio. Euro.
Wie oft sollte eine Wärmepumpe in Rosenheim gewartet werden?
Für Einfamilienhäuser gibt es keine feste gesetzliche Frist, Hersteller und Verbraucherzentrale empfehlen aber eine regelmäßige Kontrolle, meist jährlich. Was dabei geprüft wird, steht in unserer Wartungs-Checkliste, die Kosten im Artikel Wartungskosten und Garantie. Bei einer Störung hilft die Fehlerdatenbank weiter.
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Gibt es in Rosenheim einen städtischen Zuschuss für die Wärmepumpe?
Bei unserer Recherche (Stand 16.09.2026) haben wir kein eigenes Förderprogramm der Stadt für Wärmepumpen gefunden. Die wichtigste Förderung ist der KfW-Zuschuss 458 mit derzeit 30 % Grundförderung. Mit Boni sind bis zu 80 % möglich. Frag trotzdem kurz bei der Stadt nach, ob sich etwas geändert hat.
Sollte ich in Rosenheim lieber auf Fernwärme warten?
Das hängt von deiner Straße ab. Die Stadtwerke zeigen auf einer Karte die erschlossenen Straßen (Stand November 2025) und die geplanten Ausbaugebiete bis 2045. Einen verbindlichen Wärmeplan gibt es erst bis Mitte 2028. Wenn deine Straße nicht in einem Ausbaugebiet liegt, kann eine Wärmepumpe die schnellere Lösung sein. Hol dir dafür eine unabhängige Erstberatung.
Wo bekomme ich in Rosenheim eine kostenlose Energieberatung?
Wenn du in der Stadt wohnst: bei der Verbraucherzentrale im Rathaus, Königstraße 15, jeden 2. Freitag im Monat, Termine unter 0800 809 802 400. Wenn dein Gebäude im Landkreis steht: telefonisch bei den GIH-Energieberatern des Landratsamts, Anmeldung unter energieberatung@lra-rosenheim.de.
Welcher Netzbetreiber ist in Rosenheim für die Anmeldung meiner Wärmepumpe zuständig?
In der Stadt Rosenheim sind es die Stadtwerke Rosenheim Netze. Dein Installateur meldet die Wärmepumpe mit Steuerbox über das Netzanschlussportal an. Dabei wählst du ein Modul nach § 14a EnWG, zum Beispiel Modul 1 mit höchstens 109,98 € netto Ermäßigung im Jahr oder Modul 2 mit 60 % weniger Arbeitspreis, wofür du einen eigenen Zähler brauchst. Im Landkreis kann ein anderer Netzbetreiber zuständig sein.
Lokale Angaben ohne Gewähr – Programme und Fristen ändern sich. Bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen.