Hamburg regelt mehr selbst als die meisten Bundesländer. Seit Juli 2021 schreibt das Hamburgische Klimaschutzgesetz vor, dass beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen. Mit dem Programm Erneuerbare Wärme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) gibt es außerdem einen eigenen Zuschuss für Wärmepumpen. Für Luft-Wasser-Geräte sind das laut IFB 75 Euro je Kilowatt Heizleistung, mindestens aber 3.000 Euro. Wichtig ist auch der Wärmeplan, den der Senat im Juni 2026 beschlossen hat. Er rechnet damit, dass bis 2040 rund 21.000 Gebäude an Wärmenetze angeschlossen werden. Rund 200.000 Gebäude sollen ohne Netz klimafreundlich heizen, meist mit einer Wärmepumpe. Die meisten Hamburger Hausbesitzer werden also selbst planen müssen. Ob dein Haus in einem Netzgebiet liegt, zeigt das Wärmeportal der Stadt. Kostenlos und unabhängig beraten dich die Hamburger Energielotsen, am Telefon, per Video oder bei dir zu Hause.
Gibt es in Hamburg eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
- Erneuerbare Wärme (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)): Zuschuss für Wärmepumpen, auch in bestehenden Gebäuden. Luft-Wasser-Wärmepumpen: 75 Euro je kW Nennwärmeleistung, mindestens 3.000 Euro. Sole-Wasser-Wärmepumpen: 100 Euro je kW, mindestens 4.200 Euro. Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind ebenfalls förderfähig. Außerdem fördert das Programm unter anderem die Erschließung von Wärmequellen, Solarthermie und Wärmenetze. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer in Hamburg und dinglich Verfügungsberechtigte. Du musst den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, und ein in die Handwerksrolle eingetragener Installateur- und Heizungsbaubetrieb muss die Anlage einbauen. Wegen der hohen Nachfrage weist die IFB auf längere Bearbeitungszeiten hin. Gültigkeit: laufend laut IFB-Programmseite (abgerufen 16.09.2026), kein Enddatum angegeben
- Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)): Zuschüsse für die Dämmung von Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, zum Beispiel für Außenwand, Steildach und Fenster. Pflicht ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, der ebenfalls bezuschusst wird. Wer an drei oder mehr Bauteilgruppen saniert, bekommt einen Modernisierungsbonus. Das Programm eignet sich als Vorbereitung auf eine Wärmepumpe. Laut IFB lassen sich die Zuschüsse für die Gebäudehülle grundsätzlich mit Förderung von KfW und BAFA kombinieren, die Zuschüsse für begleitende Leistungen wie den hydraulischen Abgleich nicht. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Gültigkeit: laufend laut IFB-Programmseite (abgerufen 16.09.2026), kein Enddatum angegeben
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt in ganz Deutschland – deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus, alle Stichtage stehen im Förder-Countdown.
Wo bekommst du in Hamburg neutrale Beratung?
Hamburger Energielotsen: Hamburg hat keine eigenständige Landesenergieagentur. Die zentrale Anlaufstelle sind die Hamburger Energielotsen, eine Kooperation von ZEBAU GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, Handwerkskammer Hamburg und der Bundesförderung für Energieberatung. Gefördert werden sie von der Umweltbehörde BUKEA, unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium. Die Beratung ist für Hamburger Haushalte kostenlos, am Telefon (040 24832-250), per Video oder persönlich, auch bei dir zu Hause und auch zu Wärmepumpen. Zur Website
Bundesweit bietet außerdem die Verbraucherzentrale Energieberatung an.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in Hamburg?
Hamburg hat seinen Wärmeplan im Juni 2026 beschlossen und damit die Bundesfrist 30.06.2026 für Großstädte eingehalten. Wärmenetze sollen 57 Prozent des Wärmebedarfs decken, aber nur rund 22 Prozent der Gebäude versorgen. Die übrigen 43 Prozent des Bedarfs, das sind rund 78 Prozent der Gebäude, werden dezentral versorgt. Dafür ist die Wärmepumpe laut Stadt das Mittel der Wahl. Bis 2040 brauchen rund 221.000 Gebäude eine Heizung, die zu den Klimazielen passt: rund 21.000 über Wärmenetze und rund 200.000 dezentral ohne fossile Brennstoffe. Hamburg will bis 2040 klimaneutral sein. Im Wärmeportal kannst du nachsehen, welche Lösung für deine Adresse vorgesehen ist. Für Eigentümer ist der Plan nicht verbindlich.
Brauche ich in Hamburg eine Genehmigung für die Luft-Wärmepumpe?
Nach § 6 Abs. 8 Nr. 4 der Hamburgischen Bauordnung (Fassung vom 06.01.2025, gültig ab 01.01.2026) dürfen Wärmepumpen in den Abstandsflächen stehen. Das gilt einschließlich Fundament und Einhausung bis 2 m Höhe und bis 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. Außerdem darf das Gerät nicht weiter von der Außenwand des versorgten Gebäudes entfernt stehen, als für seinen Betrieb nötig ist. Die Lärmwerte nach TA Lärm gelten weiterhin.
Wie laut das Gerät beim Nachbarn ankommt, schätzt der Schallrechner.
Was bedeutet das Klima in Hamburg für die Auslegung?
Hamburg hat ein kühlgemäßigtes, vom Meer geprägtes Klima. Die Winter sind milder als im östlichen Hinterland. Der Januar liegt im Mittel bei 1,6 °C, das Jahresmittel bei 9,4 °C (Station Neuwiedenthal, nach Wikipedia). Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sind das günstige Bedingungen. Die Normaußentemperatur für deine Adresse zeigt die Klimakarte des BWP. Die genaue Normaußentemperatur für deinen Ort findest du in der BWP-Klimakarte; die passende Gerätegröße schätzt die Wärmepumpen-Auslegung.
Wer wartet Wärmepumpen in Hamburg?
Wartungen übernehmen Installateure, Werkskundendienste und spezialisierte Wartungsbetriebe. Worauf es ankommt, steht in der Wartungs-Checkliste; eine kostenlose Wartungserinnerung hilft, den Termin nicht zu verpassen.
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Gilt in Hamburg beim Heizungstausch eine Pflicht zu erneuerbaren Energien?
Ja. Seit dem 01.07.2021 müssen beim Tausch der Heizung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Eine Wärmepumpe oder ein Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt diese Pflicht. Wie die Landesregel zum neuen Bundesgesetz (GModG) passt, ist noch nicht geklärt. Frag vor der Entscheidung bei den Energielotsen nach. Siehe auch Wärmepumpe oder Gasheizung.
Kann ich den Hamburger IFB-Zuschuss mit der KfW-Förderung kombinieren?
Für die Wärmepumpe sagt die IFB-Programmseite dazu nichts. Bei den Dämm-Zuschüssen (WSG) schreibt die IFB, dass eine Kombination mit KfW und BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle grundsätzlich möglich ist. Kläre das vor dem Antrag mit der IFB. Wichtig in jedem Fall: Stell die Anträge, bevor du mit dem Vorhaben beginnst. Die Bundesförderung kannst du mit dem Förderrechner berechnen.
Kommt in meiner Hamburger Straße Fernwärme oder brauche ich eine Wärmepumpe?
Das zeigt das Wärmeportal der Stadt. Laut Wärmeplan von 2026 sollen nur rund 22 Prozent der Gebäude an Wärmenetze angeschlossen werden. Für die meisten Häuser ist also eine eigene Lösung nötig, meist eine Wärmepumpe. Der Plan verpflichtet dich zu nichts. Einen Vergleich findest du unter Wärmepumpe oder Fernwärme.
Darf ich in Hamburg eine Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze aufstellen?
Nach § 6 Abs. 8 Nr. 4 HBauO ja, wenn sie mit Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch ist, höchstens 3 m lang je Grundstücksgrenze und nicht weiter von der Hauswand weg steht als nötig. Die Lärmwerte musst du trotzdem einhalten. Das kannst du mit dem Schallrechner abschätzen.
Landesprogramme und Fristen ändern sich häufig – bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen. Angaben ohne Gewähr.