Berlin ist eine Mieterstadt mit viel Fernwärme, und genau das prägt die Wärmewende hier. Der Senat hat am 16.06.2026 den ersten Wärmeplan für die ganze Stadt beschlossen. Bis 2045 soll die Wärme zu 95 Prozent über Wärmenetze und Wärmepumpen kommen, der Fernwärmeanteil soll von 28 Prozent (2022) auf 45 Prozent steigen. In den locker bebauten Außenbezirken setzt der Plan dagegen vor allem auf Wärmepumpen. Wer dort ein Einfamilien- oder Reihenhaus besitzt, ist also genau die Zielgruppe. Beim Aufstellen hilft die Bauordnung: Wärmepumpen dürfen nach § 6 Abs. 8 BauO Bln in den Abstandsflächen stehen, nach der aktuellen Fassung bis 3 m hoch und 9 m lang je Grundstücksgrenze. Weniger erfreulich ist die Landesförderung. Das Zuschussprogramm Effiziente GebäudePLUS nimmt seit Dezember 2023 keine Anträge mehr an, HeiztauschPLUS endete schon 2021. Geblieben ist ein zinsgünstiger Kredit der Investitionsbank Berlin. Den Zuschuss holst du dir deshalb beim Bund. Hier findest du die Berliner Besonderheiten mit Quellen.
Gibt es in Berlin eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
- IBB Wohnraum modernisieren (Investitionsbank Berlin (IBB)): Zinsgünstiger Kredit für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden in Berlin, ausdrücklich auch für mehr Energieeffizienz, eine neue Heizung und Wärmepumpen. Antragsberechtigt sind unter anderem selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und Genossenschaften. Laut IBB sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit möglich, im ersten Jahr musst du noch nicht tilgen. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss, und lässt sich mit der Bundesförderung kombinieren. Gültigkeit: laufend (IBB-Programmseite, abgerufen 16.09.2026)
- Effiziente GebäudePLUS (geschlossen) (Investitionsbank Berlin (IBB)): Das Zuschussprogramm für energetische Sanierung und Heizungstausch nimmt laut IBB seit dem 19.12.2023 keine Anträge mehr an. Wir führen es auf, weil es in vielen Ratgebern noch als aktiv genannt wird. Gültigkeit: keine Antragstellung seit 19.12.2023
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt in ganz Deutschland – deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus, alle Stichtage stehen im Förder-Countdown.
Wo bekommst du in Berlin neutrale Beratung?
Berliner Energieagentur GmbH (BEA): Die Berliner Energieagentur wurde 1992 gegründet. Das Land Berlin, Vattenfall Wärme Berlin, die GASAG und die KfW halten je ein Viertel der Anteile. Die BEA arbeitet vor allem mit Contracting, also dem Betrieb von Blockheizkraftwerken und Solaranlagen, sowie mit Energieberatung und Fördermittelberatung für Gebäude. Sie ist keine reine Verbraucherberatung. Für eine persönliche, anbieterneutrale Beratung zu deinem Haus ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin meist die passendere Adresse. Informationen zum Wärmeplan stellt die Senatsverwaltung unter berlin.de/waermewende bereit. Zur Website
Bundesweit bietet außerdem die Verbraucherzentrale Energieberatung an.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in Berlin?
Der Senat hat den Berliner Wärmeplan am 16.06.2026 beschlossen und damit die Frist des Wärmeplanungsgesetzes für Großstädte (30.06.2026) eingehalten. Ziel ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Bis 2030 sollen 40 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen, bis 2045 sollen 95 Prozent über Wärmenetze und Wärmepumpen kommen. Heute wird die Wärme, rund 33,5 Terawattstunden im Jahr, zu über 90 Prozent fossil erzeugt. Der Plan teilt die Stadt in Gebiete ein: Wärmenetze sollen dort wachsen, wo es sich lohnt, in locker bebauten Außenbezirken werden Wärmepumpen und Wärmegenossenschaften empfohlen. Der Plan ist eine Orientierung und verpflichtet dich zu nichts. Interaktive Karten findest du auf berlin.de/waermewende.
Brauche ich in Berlin eine Genehmigung für die Luft-Wärmepumpe?
Die Bauordnung für Berlin regelt Wärmepumpen ausdrücklich. Seit dem Sechsten Änderungsgesetz Ende 2023 sind sie in den Abstandsflächen eines Gebäudes und ohne eigene Abstandsflächen zulässig, damals bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. In der aktuellen Fassung (gültig ab 23.07.2026) nennt § 6 Abs. 8 Nr. 2 gebäudeunabhängige Solaranlagen und Wärmepumpen einschließlich Fundamenten und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Außerdem bleiben Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht (§ 6 Abs. 7). Unabhängig davon musst du den Lärmschutz nach TA Lärm einhalten, gerade in dicht bebauten Reihenhaussiedlungen.
Wie laut das Gerät beim Nachbarn ankommt, schätzt der Schallrechner.
Was bedeutet das Klima in Berlin für die Auslegung?
Berlin liegt in der gemäßigten Klimazone am Übergang vom maritimen zum kontinentalen Klima. Die Jahresmitteltemperaturen schwanken seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit steigender Tendenz zwischen 7 °C und 11 °C, die kältesten Monate sind Januar und Februar. Die dichte Bebauung sorgt für deutliche Temperaturunterschiede innerhalb der Stadt, in Sommernächten bis zu 10 °C zwischen bebauten und offenen Flächen. Die genaue Normaußentemperatur für deinen Ort findest du in der BWP-Klimakarte; die passende Gerätegröße schätzt die Wärmepumpen-Auslegung.
Wer wartet Wärmepumpen in Berlin?
Wartungen übernehmen Installateure, Werkskundendienste und spezialisierte Wartungsbetriebe. Worauf es ankommt, steht in der Wartungs-Checkliste; eine kostenlose Wartungserinnerung hilft, den Termin nicht zu verpassen.
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Wie nah darf meine Wärmepumpe in Berlin an der Grundstücksgrenze stehen?
Nach § 6 Abs. 8 der Berliner Bauordnung darf sie in den Abstandsflächen stehen, also auch nah an der Grenze. Nach der aktuellen Fassung gilt das für Geräte samt Fundament und Einhausung bis 3 m Höhe und bis 9 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. Zusätzlich muss der Lärm am Fenster des Nachbarn die Richtwerte der TA Lärm einhalten. Prüf das vorab mit unserem Schallrechner.
Gibt es in Berlin einen Zuschuss vom Land für die Wärmepumpe?
Derzeit nicht. Effiziente GebäudePLUS nimmt seit 19.12.2023 keine Anträge mehr an, bei HeiztauschPLUS waren Anträge nur bis 31.12.2021 möglich. Die IBB bietet mit Wohnraum modernisieren einen zinsgünstigen Kredit. Den Zuschuss bekommst du über die KfW-Heizungsförderung. Wie viel das für dich ist, zeigt dir unser Förderrechner.
Soll ich in Berlin auf Fernwärme warten statt eine Wärmepumpe einzubauen?
Das hängt von deiner Lage ab. Der Wärmeplan vom 16.06.2026 sieht den Ausbau der Wärmenetze vor allem in dicht bebauten Gebieten vor, in locker bebauten Außenbezirken dagegen Wärmepumpen. Schau in den Wärmekarten auf berlin.de nach, welchem Gebiet dein Haus zugeordnet ist. Der Plan ist keine Anschlusszusage. Einen Vergleich findest du unter Wärmepumpe oder Fernwärme.
Brauche ich in Berlin eine Baugenehmigung für eine Luft-Wärmepumpe?
Für das übliche Außengerät am Einfamilien- oder Reihenhaus in der Regel nicht. Die Berliner Bauordnung behandelt Wärmepumpen im Abstandsflächenrecht ausdrücklich als zulässig. Anders kann es bei Denkmälern, in Erhaltungsgebieten oder bei Erdwärmebohrungen aussehen, für die eine wasserbehördliche Erlaubnis nötig ist. Frag im Zweifel bei der Bauaufsicht deines Bezirks nach.
Landesprogramme und Fristen ändern sich häufig – bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen. Angaben ohne Gewähr.