Baden-Württemberg hat beim Heizungstausch eine Besonderheit, die es in Bayern, Berlin und Brandenburg nicht gibt: das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG). Wer in einem Gebäude, das vor 2009 errichtet wurde, die zentrale Heizung erneuert, muss mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme nutzen oder anerkannte Ersatzmaßnahmen nachweisen. Daran hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes, das seit dem 29.07.2026 gilt, nach Einschätzung von Fachjuristen nichts geändert. Eine Wärmepumpe ist eine der Möglichkeiten, diese Pflicht zu erfüllen. Auch bei der Wärmeplanung war das Land früh dran: Stadtkreise und Große Kreisstädte mussten ihre Pläne schon bis Ende 2023 vorlegen, alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028 Zeit. Einen eigenen Landeszuschuss für Wärmepumpen in Privathäusern gibt es derzeit nicht. Die L-Bank bietet aber ein zinsgünstiges Darlehen, das du mit der Bundesförderung kombinieren kannst. Kostenlose, neutrale Erstberatung am Telefon bekommst du beim Programm Zukunft Altbau. Klimatisch liegen im Land einige der wärmsten und einige der kältesten Gegenden Deutschlands nah beieinander. Das spielt für die Auslegung deiner Wärmepumpe eine Rolle.
Gibt es in Baden-Württemberg eine eigene Förderung für Wärmepumpen?
- Kombi-Darlehen Wohnen (L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg), Antrag über die Hausbank): Zinsgünstiges Förderdarlehen für selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg, unter anderem für energetische Sanierung. Voraussetzung ist, dass du gleichzeitig eine Basisförderung nutzt, zum Beispiel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW oder vom BAFA. Laut L-Bank sind Darlehen von 5.000 Euro bis in der Regel 200.000 Euro je Wohneinheit möglich, mit Laufzeiten von 10, 20, 30 oder 35 Jahren und 1 bis 5 tilgungsfreien Anfangsjahren. Reine Einbauten fossiler Heizungen sind seit 01.01.2025 ausgeschlossen. Die frühere Klimaprämie gibt es für Zusagen ab 01.01.2025 nicht mehr. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Gültigkeit: laufend (Stand der L-Bank-Produktseite, abgerufen 16.09.2026)
- Wohnungsbau BW – Förderung selbst genutzten Wohneigentums (Land Baden-Württemberg (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen), abgewickelt über die L-Bank): Zinsverbilligte Darlehen für Haushalte mit geringerem Einkommen, die Wohneigentum bauen oder kaufen. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie können Kosten für erwerbsnahe Modernisierungen, also auch eine neue Heizung, in die Finanzierung einbezogen werden. Es gelten Einkommensgrenzen. Für einen reinen Heizungstausch im eigenen, schon länger bewohnten Haus ist das Programm nicht gedacht. Gültigkeit: laufend, Förderbeträge gültig ab 01.01.2026
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt in ganz Deutschland – deinen Zuschuss rechnest du im Förderrechner aus, alle Stichtage stehen im Förder-Countdown.
Wo bekommst du in Baden-Württemberg neutrale Beratung?
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) mit dem Programm Zukunft Altbau: Die KEA-BW ist die Energieagentur des Landes. Sie unterstützt vor allem Kommunen, etwa bei der Wärmeplanung. Für Hausbesitzer ist ihr vom Umweltministerium gefördertes Programm Zukunft Altbau zuständig: kostenloses Beratungstelefon 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr), Beratung per E-Mail, eine Suche nach Energieberatern und ein Sanierungsleitfaden. Dazu kommen regionale Energieagenturen in vielen Landkreisen. Zur Website
Bundesweit bietet außerdem die Verbraucherzentrale Energieberatung an.
Wie weit ist die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg hat die Wärmeplanung schon 2020 im Landesklimaschutzgesetz verankert: Stadtkreise und Große Kreisstädte, in denen mehr als die Hälfte der Landesbevölkerung lebt, mussten bis 31.12.2023 einen Wärmeplan vorlegen. Laut Umweltministerium haben das fast alle getan. Mit einer Gesetzesänderung vom 29.07.2025 (§§ 27a ff. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz) setzt das Land das Wärmeplanungsgesetz des Bundes um. Nun müssen alle Gemeinden einen Wärmeplan haben, spätestens bis 30.06.2028. Bereits fertige Pläne bleiben gültig und müssen erst bei der ersten Fortschreibung an die Bundesvorgaben angepasst werden. Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen, Nachbargemeinden können gemeinsam planen (Konvoi). Ein Wärmeplan ist eine Orientierung, keine Anschlusspflicht für dich.
Brauche ich in Baden-Württemberg eine Genehmigung für die Luft-Wärmepumpe?
Wärmepumpen sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei (Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO, Nr. 3 b), du brauchst also keine Baugenehmigung. Die Vorgaben des Baurechts gelten trotzdem. Eine eigene Abstandsflächen-Regel nur für Wärmepumpen hat das Land nicht. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO sind bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, in Abstandsflächen zulässig, wenn sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche höchstens 25 m² beträgt. Das trifft auf übliche Außengeräte zu. Der Bundesverband Wärmepumpe fasst das so zusammen: In Baden-Württemberg muss kein Mindestabstand eingehalten werden, die TA Lärm aber schon. Entscheidend ist also, wie laut das Gerät am Fenster des Nachbarn ist. Im Denkmalschutz oder bei Vorgaben aus dem Bebauungsplan kann etwas anderes gelten. Frag im Zweifel bei der unteren Baurechtsbehörde nach.
Wie laut das Gerät beim Nachbarn ankommt, schätzt der Schallrechner.
Was bedeutet das Klima in Baden-Württemberg für die Auslegung?
Das Land hat große klimatische Unterschiede. Das Oberrheinische Tiefland gehört mit Jahresmitteltemperaturen um 10 °C zu den wärmsten Gegenden Deutschlands. Der Südschwarzwald zählt mit durchschnittlich etwa 4 °C zu den kältesten. Auf der Baar sind im Winter Temperaturen unter -30 °C möglich. Wer im Schwarzwald, auf der Baar oder auf der Schwäbischen Alb wohnt, sollte besonders auf eine sorgfältige Heizlastberechnung mit der richtigen Normaußentemperatur achten. Die genaue Normaußentemperatur für deinen Ort findest du in der BWP-Klimakarte; die passende Gerätegröße schätzt die Wärmepumpen-Auslegung.
Wer wartet Wärmepumpen in Baden-Württemberg?
Wartungen übernehmen Installateure, Werkskundendienste und spezialisierte Wartungsbetriebe. Worauf es ankommt, steht in der Wartungs-Checkliste; eine kostenlose Wartungserinnerung hilft, den Termin nicht zu verpassen.
Persönliche Beratung gewünscht? Neutral und vor Ort berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale – oft kostenlos oder stark vergünstigt. Für Planung, Einbau und Wartung ist ein Fachbetrieb deiner Wahl zuständig.
Zur EnergieberatungHäufige Fragen
Muss ich in Baden-Württemberg beim Heizungstausch erneuerbare Energien nutzen?
Ja, meistens. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gilt für Gebäude mit mehr als 50 m² Wohn- oder Nutzfläche, die vor dem 01.01.2009 errichtet wurden. Wird die zentrale Heizung erneuert, müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen oder du weist anerkannte Ersatzmaßnahmen nach. Die Optionen lassen sich kombinieren, ein Sanierungsfahrplan kann einen Teil der Pflicht abdecken. Den Nachweis reichst du innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der unteren Baurechtsbehörde ein. Nach Einschätzung von Fachjuristen gilt diese Landespflicht auch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes weiter.
Erfüllt eine Wärmepumpe das EWärmeG?
Eine Wärmepumpe ist eine der vorgesehenen Erfüllungsmöglichkeiten. Welche technischen Anforderungen im Einzelfall gelten, klärst du am besten mit deinem Energieberater oder beim kostenlosen Beratungstelefon von Zukunft Altbau (08000 12 33 33). Lass dir die Nachweise vom Fachbetrieb gleich mitgeben, damit du die 18-Monats-Frist einhältst.
Gibt es in Baden-Württemberg einen Landeszuschuss für die Wärmepumpe?
Einen landesweiten Zuschuss für Wärmepumpen in Privathäusern haben wir für 2026 nicht gefunden. Die L-Bank bietet mit dem Kombi-Darlehen Wohnen einen zinsgünstigen Kredit, der zusätzlich zur KfW-Heizungsförderung genutzt werden kann. Den Zuschuss holst du dir über die Bundesförderung (KfW 458), siehe unseren Förderrechner. Manche Städte haben eigene Programme, frag bei deiner Gemeinde nach.
Hat meine Gemeinde schon einen Wärmeplan?
Wenn du in einem Stadtkreis oder einer Großen Kreisstadt wohnst, sehr wahrscheinlich ja, denn dort war der Plan bis Ende 2023 Pflicht. Alle anderen Gemeinden müssen bis 30.06.2028 fertig sein. Eine Übersicht bietet der Energieatlas Baden-Württemberg. Liegt dein Haus in einem Gebiet ohne geplantes Wärmenetz, ist eine eigene Wärmepumpe meist die naheliegende Lösung.
Landesprogramme und Fristen ändern sich häufig – bitte vor Antragstellung beim Träger prüfen. Angaben ohne Gewähr.